Bundesinstitut verbietet „Wundermittel“ MMS

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat den Handel mit dem angeblichen Wundermittel „Miracle Mineral Supplement“ (MMS) verboten.

Tablettenarten

Ob Krebs, Alzheimer, Multiple Sklerose oder Malaria – keine Krankheit, die sich nicht angeblich durch „Miracle Mineral Supplement“ heilen oder lindern ließe. Nun hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte dem schwunghaften Handel mit den Produkten der Firma Luxusline Ltd. einen Riegel vorgeschoben.

MMS bedenklich und zulassungspflichtig

Genau genommen hat das BfArM das angebliche Wundermittel nicht verboten. Es hat aber in einem Verwaltungsverfahren den Handel mit MMS vorerst unterbunden. Und das auf 2 Ebenen.

1. Weil der Hersteller von MMS Heilversprechungen macht, genaue Dosierungsvorgaben gibt und auf Nebenwirkungen hinweist, stuft das BfArM MMS als zulassungspflichtiges Arzneimittel ein. Eine Zulassung aber hat MMS nicht, weil weder der Nutzen noch die Unbedenklichkeit der Anwendung in Studien nachgewiesen ist.

2. Neben der Einordnung als zulassungspflichtiges Arzneimittel hat das BfArM die Produkte als bedenkliche Arzneimittel eingestuft, weil mit der Einnahme schädliche Wirkungen verbunden seien, die über ein vertretbares Maß hinausgehen.

Chlorbleiche als Wundermedizin

MMS und MMS2 sind alles andere als harmlose Nahrungsergänzungsmittel mit Mineralien, wie der Name „Miracle Mineral Supplement“ es glauben machen will. Tatsächlich handelt es sich um Natriumchlorit, das Salz der Salzsäure, und Zitronensäure als sogenannte Aktivatorlösung. Nach dem Mischen verbinden sich die Bestandteile zu Chlordioxid. Dieses giftige Gas wird beispielsweise als sogenannte Chlorbleiche eingesetzt, um Papier aufzuhellen. Chlordioxid verursacht schwere Verätzungen. MMS2 enthält Calciumhypochlorit. Mit dieser Chemikalie wird beispielsweise Schwimmbadwasser desinfiziert.

Experten warnen dringendst

Giftnotrufe hatten in den vergangenen Monaten immer wieder über Hautverätzungen, Erbrechen, Durchfall und Atemstörungen nach der Einnahme von MMS berichtet. Weiterhin besteht die Gefahr von Nierenversagen, Augen- und Speiseröhrenverätzungen sowie schweren Darmschäden. Vor einer Anwendung von MMS und MMS2 kann nur dringendst gewarnt werden. Das gilt für die Einnahme genauso wie für Einläufe.

MMS online weiter im Handel

Gegen die Einordnung als zulassungspflichtiges Arzneimittel kann der Hersteller von MMS und MMS2 nun binnen eines Monats Widerspruch einlegen. Von dem Verbot durch das BfArM lassen sich Online-Händler im Übrigen nicht beeindrucken. Auf zahlreichen Webseiten gehen die Lobpreisungen und der Verkauf von Natriumchlorit munter weiter.

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