Rückenschmerzen: Zu viele Operationen und Röntgenaufnahmen
Die Techniker Krankenkasse hat ihre Daten und ein Modellprojekt ausgewertet. Danach sind 50.000 Röntgenaufnahmen und mehr als 85 Prozent der Operationen am Rücken unnötig.
Rückenschmerzen vergehen in 90 Prozent aller Fälle innerhalb von 6 Wochen – ob mit oder ohne Behandlung. Rückenbeschwerden ohne einen deutlichen Hinweis auf eine ernsthafte Ursache wie einen Bandscheibenfall sollen deshalb auch erst nach Ablauf von 6 Wochen geröntgt werden. Eine Empfehlung, die bei vielen Ärzten offenbar nicht ankommt. Nach Angaben der Techniker Krankenkasse rechnen Mediziner jährlich etwa 50.000 unnötige Röntgenaufnahmen des Rückens ab. Das habe eine Auswertung der Abrechnungsdaten durch den wissenschaftlichen Dienst der TK ergeben, heißt es in einer Pressemitteilung der TK.
85 Prozent der Rücken-Operationen unnötig
Die TK verweist ferner darauf, dass Rückenschmerzen sehr häufig durch die Muskulatur verursacht werden. Diese sei auf einer Röntgenaufnahme aber gar nicht zu erkennen. Stattdessen werde vorschnell an der Bandscheibe operiert.
Mediziner wissen: Veränderungen der Wirbelsäule, insbesondere der Bandscheiben, sind bei nahezu jedem Menschen jenseits des 40. Lebensjahres zu erkennen. In sehr vielen Fällen verursachen sie aber keinerlei Beschwerden. Das bewahre die Patienten aber zu häufig nicht vor Bandscheibenoperationen oder anderen Eingriffen am Rücken, schreibt die TK. Nach Angaben der Krankenkasse sind 85 Prozent aller Rückenoperationen unnötig. Das habe eine Auswertung des Modellprojektes „Zweitmeinung vor Wirbelsäulenoperationen“ ergeben.
Daten von mehr als 1.700 Patienten ausgewertet
Im Rahmen des Modellprojektes haben laut Auswertung mehr als 1.700 TK-Versicherte vor einem empfohlenen Rückeneingriff eine Zweitmeinung bei der Krankenkasse eingeholt. Demnach kamen die Gutachter in 1.450 Fällen zu dem Schluss, dass eine Operation unnötig ist. Die Gutachter empfahlen vielmehr eine konservative Therapie, also beispielsweise Schmerztherapie oder Physiotherapie. Das Modellprojekt „Zweitmeinung vor Wirbelsäulenoperationen“ bietet TK-Versicherten die Möglichkeit, kostenlos kurzfristig eine Zweitmeinung zu einer geplanten Rücken-OP einzuholen.
Recht auf Zweitmeinung soll gesetzlich verankert werden
Der Bund hat angekündigt, das Recht auf eine zweite Meinung vor bestimmten Operationen im sogenannten Versorgungsstärkungsgesetz zu verankern. Nach dem gegenwärtigen Stand der Beratungen sieht der Entwurf vor, dass der die Operation empfehlende Mediziner seine Patienten spätestens 10 Tage vor einem Eingriff über das Recht auf die Zweitmeinung aufklärt. Nach Ansicht der TK ist diese Frist zu kurz. Sie solle auf mindestens 4 Wochen ausgedehnt werden. Außerdem fordert die TK, das Recht auf die Zweitmeinung eines unabhängigen Experten auch auf Gelenkoperationen und planbare Eingriffe am Herzen auszuweiten.