Pille danach: Ab März 2015 rezeptfrei

Die „Pille danach“ zur Notfallverhütung wird voraussichtlich ab 15. März rezeptfrei in der Apotheke zu haben sein. Gegenwärtig arbeiten die Experten an den entsprechenden Vorgaben für die rezeptfreie Abgabe der Pille danach.

Pille danach

Die rezeptfreie Pille danach kommt voraussichtlich am 15. März Bis dahin soll das Eilverfahren der Bundesregierung zur Einführung der rezeptfreien Pille danach abgeschlossen sein. Im Februar oder März dürfte der Bundesrat endgültig darüber entscheiden, ab wann und unter welchen Umständen Frauen das Verhütungsmittel für den Notfall in Apotheken als sogenanntes OTC-Präparat rezeptfrei abgegeben werden darf. Die Zustimmung des Bundesrates zur Pille danach gilt als sicher. Mit der Freigabe erfüllt sich eine schon viele Jahre alte Forderung von Verhütungsexperten und Organisationen wie pro familia.

Zwei „Pillen danach“ auf dem deutschen Markt

Gegenwärtig sind zwei Pillen danach auf dem deutschen Markt: EllaOne (enthält Ulipristal) und PiDaNa (enthält Levonorgestrel). Das aktuelle Verfahren für die Freigabe der „Pille danach“ wurde durch eine Verordnung der EU-Kommission angeschoben. Die Kommission hatte Anfang Januar die Rezeptpflicht für den Wirkstoff Ulipristal aufgehoben. Das Bundesgesundheitsministerium hatte daraufhin angekündigt, die Freigabe nicht nur auf Ulipristal zu begrenzen, sondern auch auf Levonorgestrel auszudehnen.

HRA-Pharma, der Hersteller von EllaOne, hat sich nach Angaben des Unternehmens mit dem Bundesgesundheitsministerium darauf verständigt, ihre „Pille danach“ von 15. März rezeptfrei zu vertreiben. 

„Pille danach“ kein Abtreibungsmittel

Beide „Pillen danach“ ahmen die Wirkung von weiblichen Hormonen nach und verhindern beziehungsweise verzögern so den Eisprung. Die "Pille danach" sollte möglichst schnell nach einem ungeschützten Geschlechtsverkehr eingenommen werden. Das neuere Ulipristal wirkt bis zu 120 Stunden und sogar noch bei einem unmittelbar bevorstehenden Eisprung. Levonorgestrel entfaltet seine Wirkung bis zu 2 Tagen vor dem Eisprung für eine Dauer von 72 Stunden. Beide Medikamente gelten als gut verträglich. Nebenwirkungen sind vor allem in Form von verfrühten oder verspäteten Monatsblutungen zu erwarten.

Eine Schwangerschaft wird durch die „Pille danach“ nicht gefährdet. Es besteht also keine Gefahr einer Abtreibung. Die Abtreibungspille „Mifegyne“ (Wirkstoff: RU-486) bleibt rezeptpflichtig.

Warum wird die „Pille danach“ rezeptfrei?

Das wichtigste Kriterium für die Zuverlässigkeit der „Pille danach“ ist die schnelle Einnahme nach dem Geschlechtsverkehr. Deshalb fordern Familienplaner und Verhütungsexperten schon lange, den Zugriff auf die „Pille danach“ zu vereinfachen. Dabei spielen Zeitaspekte eine Rolle: Nicht immer bekommen Frauen schnell einen Termin beim Frauenarzt, Notfallambulanzen kosten oft erhebliche Wartezeiten. Außerdem empfinden es viele Frauen als unnötige Belastung, sich in einem ärztlichen Gespräch für die Verordnung der "Pille danach" ggf. sogar rechtfertigen zu müssen.

Positive Erfahrungen in der Schweiz und Österreich

In unseren Nachbarländern Österreich und Schweiz ist die „Pille danach“ schon seit Jahren in Apotheken frei erhältlich. Die Österreichische Apothekerkammer empfiehlt die „Pille danach“ sogar als notwendigen Bestandteil einer jeden Reiseapotheke.

In der Schweiz müssen Apotheker einige Auflagen vor der Abgabe erfüllen. Dazu gehört das Ausfüllen eines Fragebogens, den die Empfängerin auch anonym ausfüllen kann.

Autor: Charly Kahle

Stand: 18.12.2015

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