Palliativgesetz: Kritiker fordern mehr Geld für Hospize
Das Bundeskabinett hat die Weichen gestellt, dass sterbenskranke Menschen künftig besser versorgt werden können. Knapp 200 Millionen Euro kostet die geplante Reform der Palliativ-Versorgung.
Gut 200 Millionen Euro sollen künftig jährlich in die bessere Versorgung von sterbenskranken Menschen in Hospizen und der Palliativmedizin fließen. So sieht es der vom Bundeskabinett gebilligte Entwurf für das Palliativgesetz vor. Für eine angemessene Sterbebegleitung reicht das nach Ansicht des Sozialverbandes Deutschlands und der Linken-Bundestagsfraktion nicht aus. Beide fordern mehr Mittel, um beispielsweise flächendeckend den Betrieb von Hospizen sicherzustellen und ausbauen zu können. Auch die Grünen im Bundestag fordern, den Bedarf für eine angemessene Versorgung in den Regionen zu ermitteln und dann die Reform entsprechend zu finanzieren.
Kritiker wollen Vollfinanzierung der Sterbebegleitung
Nach Angaben des Sozialverbandes Deutschland haben immer mehr Hospize Schwierigkeiten, den durch die Krankenkassen nicht gedeckten Anteil der Kosten durch Spenden zu finanzieren. Die Linken verweisen darauf, dass auch nach der Reform des Palliativgesetzes alleine für die Sterbebegleitung in den Pflegeheimen schon 60 Millionen Euro fehlten. Dieses Geld brauche es unter anderem für einen angemessenen Personalschlüssel in der Palliativversorgung und die entsprechende Fortbildung des Personals. Nach Angaben der Deutschen Stiftung Patientenschutz sterben in den gut 13.000 deutschen Pflegeheimen jährlich etwa 340.000 Menschen, die von der Hospiz- und Palliativversorgung nicht erreicht würden. Die Stiftung fordert für die letzten Lebenswochen eine Vollfinanzierung der Palliativversorgung durch die Krankenkassen.
Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung verbessert sich die finanzielle Ausstattung der Hospize. Sie sollen künftig 255 Euro statt 198 Euro pro Tag bekommen. Außerdem erhöhen die Krankenkassen ihren Zuschuss zu den sogenannten zuschussfähigen Kosten von 90 auf 95 Prozent.
Autor: Charly Kahle
Stand: 05.05.2015