Wenn die Hitze den Arbeitstag erschwert
Die Arbeitsstättenverordnung gibt Richtlinien, um Mitarbeiter vor Hitze am Arbeitsplatz zu schützen.
Endlich Sommer! Klettern allerdings die Temperaturen wie aktuell in diesen Tagen hoch und höher, fällt es gerade im Berufsleben schwer, sich fit und leistungsfähig zu fühlen. Über Hitzefrei können sich nur Schüler freuen, Arbeitnehmer leider nicht. Dennoch gibt es nach der Arbeitsstättenverordnung Richtwerte, um Mitarbeiter vor Hitze am Arbeitsplatz zu schützen. Ein besonderes Augenmerk liegt natürlich auf Betroffene, die regelmäßig bei unzuträglichen Temperaturen arbeiten müssen, wobei hier die notwendigen Vorkehrungen Standard sein sollten. Anders bei Arbeitsstätten, die auf temporäre Klimaveränderungen durch tropische Sommertemperaturen aufgrund fehlender Ausstattung nicht zureichend ausgestattet sind. Steigen Raum- und Lufttemperatur sowie die Luftfeuchtigkeit sinkt die Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer! Zwar regeln die Richtlinien der Arbeitsstättenverordnung vom Juni 2010, dass die Lufttemperatur beispielsweise in Arbeitsräumen +26 °C nicht überschreiten soll, einen Rechtsanspruch für Beschäftigte auf klimatisierte Räume oder Hitzefrei gibt es allerdings nicht. Die Unternehmen sind jedoch angehalten, für außerordentlich heiße Sommertage verschiedene Maßnahmen verschiedene Maßnahmen bereitzustellen, damit es zu keinen gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommt. Einen besonderen Schutz genießen schwangere Frauen! Sie können durch ein ärztliches Attest auf Umsetzung oder Freistellung bestehen. Detaillierte Informationen zur Arbeitsstättenverordnung „Klima am Arbeitsplatz" finden Sie auf den Seiten des BAuA, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Regelung zu Schutzmaßnahmen bei hohen Raumtemperaturen in Arbeitsstätten und Empfehlungen für heiße Sommertage in Arbeitsstätten. Linktip: Auf http://www.arbeitsschutzgesetz.org/ finden interessierte Bürgerinnen und Bürger alles Wissenswerte zum Thema Arbeitsschutzgesetz. So gibt es beispielsweise Ratgeber zu den einzelnen Arbeitsschutzverordnungen, zu den Belastungen am Arbeitsplatz und zum Thema Berufskrankheiten, die bei nicht angemessenen Arbeitsschutz auftreten können. Die Seite wurde vom Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. ins Leben gerufen. Juni 2013/pg
Autor: Charly Kahle
Stand: 10.12.2014