Gesundheitsreform: So werden Versicherte 2016 an den Kosten beteiligt

Im Fokus des von Bundesgesundheitsminister Gröhe (CDU) veranlassten Krankenhausstrukturgesetzes steht die qualitative Verbesserung der Krankenhausversorgung. Versicherte werden ab 2016 an den Kosten der Gesundheitsreform beteiligt.

Mann im Krankenhaus

Auch 2016 wird sich in der Gesundheitsbranche einiges ändern. ©Lighthunter - Shutterstock.com Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) ist nicht oft in den Medien zu sehen. In der Wahrnehmung der Politiker tritt er oft hinter seinen Kolleginnen und Kollegen der großen Koalition, wie Verbraucherschutzminister Heiko Maas (SPD) oder Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) zurück. Selbst eher mäßig erfolgreiche, dafür aber schrill auftretende Politiker, wie Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) haben einen höheren Wahrnehmungsgrad, als der Christdemokrat aus dem Rheinland. Dabei hat Gröhe Beachtliches geleistet. Ihm gelang in kürzester Zeit nichts weniger, als der Umbau des Gesundheitssystems durch ein von ihm auf den Weg gebrachtes Krankenhausstrukturgesetz. Auch wenn – wie bei Reformvorhaben üblich – die Stimmen der Kritiker noch nicht verstummt sind, mehren sich zunehmend auch positive Reaktionen. Im Fokus der Reformen steht die qualitative Verbesserung der Krankenhausversorgung, während die hohen Kosten des Programms kritisiert werden. Gröhe plant die Kosten vor allem durch die gesetzliche Krankenversicherung zu decken, was für die Versicherten bedeutet, dass Sie im kommenden Jahr und in den Folgejahren nicht um Beitragserhöhungen herumkommen werden. Steigende Kosten in den Griff kriegen Steigende Kosten auch im Jahr 2016. ©tanatat - Shutterstock.com Bereits seit dem 1. Januar dieses Jahres unterliegt die Erhebung von Zusatzbeiträgen der Krankenkassen veränderten Bestimmungen. Ob überhaupt ein Zusatzbeitrag erhoben wird, können die Krankenkassen selbst entscheiden. Damit soll ein stärkerer Wettbewerb der Krankenkassen untereinander gefördert werden. Die Bundesregierung geht davon aus, dass der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung für 2016 im Schnitt auf 15,7 Prozent ansteigen wird. Im auslaufenden Jahr 2015 hat dieser Beitrag noch 15,5 Prozent betragen. Schon seit Jahresmitte hatte sich abgezeichnet, dass Preissteigerungen zu erwarten sind. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erwartet sogar eine Verdoppelung der Zusatzbeiträge bis 2019. Zwar sei die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung insgesamt gut, so Florian Lanz, Pressesprecher des GKV, allerdings müsse man sich schon frühzeitig auf steigende Ausgaben einstellen. Das sind zum einen die ständig steigenden Kosten für Medikamente, sowie für ambulante und stationäre Heilbehandlungen. Allein die Ausgaben für Medikamente waren 2015 auf ein Rekordhoch von 35,4 Milliarden Euro gestiegen, wie meine-gesundheit.de schon im Oktober berichtete. Das entspricht einem Anstieg von 10 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, während die Menge der verschriebenen Medikamente um nur ein Prozent gestiegen war. Zum anderen stellt die Gesundheitsreform selbst eine Kostenbelastung für die Krankenkassen dar. Das Gesetz soll allein im Jahr 2016 fast 900 Millionen Euro kosten, für das Folgejahr 2017 sind bereits 1,9 Milliarden Euro veranschlagt, 2018 sollen es 2,2 Milliarden Euro sein und für 2019 sind bereits 2,5 Milliarden Euro eingeplant. 90 Prozent dieser Ausgaben sollen durch die gesetzliche Krankenversicherung getragen werden. Gröhe, der auf den Erfolg seiner Reform setzt, geht allerdings langfristig von Einsparungen in dreistelliger Millionenhöhe aus. Dennoch müssen Versicherte gesetzlicher Kassen im kommenden und in den nächsten Jahren mit steigenden Zusatzbeiträgen rechnen. Trotz der doch recht deutlich ausfallenden Kostenbeteiligung der Krankenkassen weist der Bundesminister mit Verweis auf die langfristig zu erzielenden Einsparungen jede Kritik zurück. Mehr Pflegepersonal Mehr Pflegepersonal 2016? ©michaeljung - Shutterstock.com   Nach den Vorgaben des Bundesgesundheitsministers soll künftig mehr Geld als bisher in die Ausstattung von Hospizen und in die Gesundheitsprävention investiert werden. Das Gesetz sieht den umfassendsten Umbau der Kliniken und der ambulanten Versorgung vor, den es seit 15 Jahren gegeben hat. Unter anderem soll es Sanktionen geben vor, wenn Krankenhäusern ab Januar 2016 qualitative Mängel bei der Behandlung von Patienten nachgewiesen werden können. So soll dazu auch mehr Pflegepersonal eingestellt werden. Allein dafür will der Gesundheitsminister mit einem Förderprogramm 830 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr ausgeben. Das Programm war im Bundestag nicht unumstritten, zumal es bereits jetzt schwierig ist, gutes Pflegepersonal auf dem Arbeitsmarkt zu bekommen. Zusätzlich zum ausgebildeten Pflegepersonal will Gröhe weitere Mittel für ein Hygieneförderprogramm bereitstellen, welches die Aus- und Weiterbildung von Personal, sowie Neueinstellungen von Hygienespezialisten umfassen soll. Der klinische Fachbereich der Infektologie soll damit aufgewertet und zu einem eigenständigen Fachgebiet ausgebaut werden. Gröhe setzt auf Spezialkliniken statt auf Allround-Krankenhäuser Des Weiteren sieht Gröhe eine höhere Spezialisierung der Pflegeeinrichtungen vor. Anstatt von Allround-Krankenhäusern, die alles anbieten, aber kaum etwas davon richtig gut, sollen sich die Kliniken künftig auf die Behandlung spezieller Krankheiten spezialisieren. Statt allgemeiner Kliniken wird es also künftig mehr Diabetes-Kliniken und Herz-Kreislauf-Zentren geben, und das nicht nur in den Groß- und Universitätsstädten, sondern auch auf dem Land. Die Wege der Patienten werden zwar dadurch weiter, allerdings erhöht sich in den Spezialkliniken auch der Heilungserfolg. Gröhe will damit gezielt die Stellung Deutschlands als einen Standort für internationale Spitzenmedizin ausbauen, um so auch für Wissenschaftler und forschende Ärzte weiterhin attraktiv bleiben zu können. Die Universitätskliniken in München, Hamburg, Berlin und Heidelberg besitzen bereits einen hervorragenden Ruf auf bestimmten Gebieten. In Zukunft sollen noch mehr solcher Top-Häuser hinzukommen. Weniger Allround-Krankenhäuser? ©Spotmatik Ltd - Shutterstock.com   Überblick: Das sind die wichtigsten Bestandteile des Krankenhausstrukturgesetzes: Pflegestellenförderprogramm Hygieneförderprogramm Verbindlichkeit von Qualitätssicherungsrichtlinien Einrichtung eines Strukturfonds Verbesserung der Notfallversorgung Erweiterung der Ansprüche auf häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfen Während einige Krankenkassen den Zusatzbeitrag für 2016 bereits deutlich nach oben korrigiert haben, belassen es andere bei der Höhe vom Vorjahr. So erhöhen die AOK Baden Württemberg, die BKK Diakonie und die IKK Nord zum Teil ihre Beiträge deutlich, während die AOK Sachsen-Anhalt, die IKK Südwest und die TUI BKK es auf dem Vorjahresstand belassen. Viele andere Kassen haben sich hingegen noch nicht final für die Höhe des Zusatzbeitrages entscheiden können. Sehen Sie hier die Zusatzbeiträge aller Krankenkassen in der Übersicht: http://www.krankenkassen.net/gesetzliche-krankenversicherung/zusatzbeitrag-fuer-krankenkassen.html Beitragserhöhung führt zu Sonderkündigungsrecht Übrigens führt der Arbeitgeber – und auch das ist eine Neuerung – die Zusatzbeiträge direkt an die Krankenkasse ab. Bei Arbeitslosen oder anderen Transferempfängern übernehmen die jeweiligen Ämter diese Aufgabe. Bei der Höhe dieser Beiträge gibt es unter den Krankenkassen große Differenzen. Die Bandbreite geht zwischen null Prozent, wie bei der Metzinger BKK (auch bereits für 2016 bestätigt) bis hin zu 1,3 Prozent (wie die IKK Nord). Der am häufigsten erhobene Zusatzbeitrag ist übrigens der psychologisch zu erklärende Satz von 0,9 Prozent: 51 Krankenkassen erhoben im vergangenen Jahr Zuschläge in dieser Höhe. Im Durchschnitt beträgt er 0,77 Prozent. Übrigens: Erhebt die Krankenkasse erstmalig diesen Zusatzbeitrag oder erhöht diesen, kann sich der Versicherte auf das Sonderkündigungsrecht berufen und die Krankenkasse wechseln. Normalerweise gilt nach jedem Wechsel der Krankenkasse eine Mindestbeitragspflicht von 18 Monaten, innerhalb dieser sie nicht wechseln können. Quellen: Bundesministerium für Gesundheit: Gröhe: "Krankenhausstrukturgesetz sichert gute Patientenversorgung" GKV Spitzenverband Krankenkassen.net: Zusatzbeitrag für Krankenkassen 2016

Autor: Charly Kahle

Stand: 14.01.2016

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