Ende der Praxisgebühr - Freie Arztwahl und Zuzahlung

Ab Januar 2013 entfällt die Praxisgebühr. An der Belastungsgrenze bei Zuzahlungen ändert das aber nichts. Gleich bleibt auch die Regelung für Besuche beim Facharzt. Sie sind wie bisher ohne Überweisung möglich.

Patienten im Wartebereich

Berlin – Seit Januar 2013 entfällt die Praxisgebühr. An der Belastungsgrenze  bei Zuzahlungen ändert das aber nichts. Gleich bleibt auch die Regelung für Besuche beim Facharzt. Sie sind wie bisher ohne Überweisung möglich. Der Wegfall der Praxisgebühr hat bei Patienten nicht nur zu Freude geführt. "Es wenden sich auch Ratsuchende an uns, die durch die neue Regelung irritiert sind", sagt Rainer Sbrzesny von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Verbreitet sei vor allem die Annahme, dass sich mit dem Entfallen der Gebühr der individuelle Gesamtbetrag für Zuzahlungen verringert habe. "Das ist ein Irrtum", betont Rainer Sbrzesny Für die Grenze der Zuzahlungen gilt auch 2013 folgendes: Die Höhe der jährlichen Belastungsgrenze liegt bei zwei Prozent des Bruttoeinkommens, für chronisch Kranke bei einem Prozent. Die Zuzahlungen sind fällig für verschreibungspflichtige Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel, stationäre Behandlung, Fahrtkosten und häusliche Krankenpflege. Bis Ende letzten Jahres konnte man außerdem die bezahlten Praxisgebühren geltend machen.

Vorauszahlung für chronisch Kranke sinnvoll

Wer regelmäßig hohe Zuzahlungen hat, kann diese bis zu seiner Belastungsgrenze im Voraus bezahlen und muss so nicht alle Quittungen sammeln und bei der Krankenkasse einreichen. "Das ist besonders sinnvoll für chronisch Kranke", erklärt der Patientenberater. Wer nicht sicher ist, ob er die Grenze auch ohne die Praxisgebühr erreicht, sollte die Belege zunächst sammeln, bis er seinen individuellen Betrag erreicht hat. Anschließend kann er sich für das restliche Jahr von Zuzahlungen befreien lassen. E

ine weitere Irritation nach dem Ende der Praxisgebühr: "Patienten fragen, ob sie für den Facharzt eine Überweisung brauchen", berichtet Rainer Sbrzesny. "Auch hier hat sich gegenüber letztem Jahr nichts geändert." In Deutschland kann jeder mit wenigen Ausnahmen den Facharzt seiner Wahl ohne Überweisung aufsuchen. Bis Ende 2012 war dann nur erneut die Praxisgebühr fällig. Ausnahmen gelten etwa bei besonderen Fachärzten oder der Teilnahme an einem Hausarztmodell.

Hausarzt behält die Fäden in der Hand

Zudem haben Überweisungen durchaus ihren Sinn. "Wenn man sich zu Fachärzten überweisen lässt, behält der Hausarzt besser den Überblick und kann die Behandlung entsprechend ausrichten", so Rainer Sbrzesny. Nicht aufeinander abgestimmte Medikamente und überflüssige Mehrfachuntersuchungen lassen sich so eher vermeiden.

Autor: Charly Kahle

Stand: 10.05.2016

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