Entscheidungsfrist für Mütter- oder Mutter-Kind-Kur
Ab Februar 2013 sind Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, über einen Antrag für eine Mütterkur oder eine Mutter-Kind-Kurmaßnahme innerhalb einer 3-Wochenfrist zu entscheiden.
Berlin,13. August 2013 - Nach dem neuen Patientenrechtegesetz sind Krankenkassen verpflichtet, über einen Antrag für eine Mütterkur oder eine Mutter-Kind-Kurmaßnahme innerhalb einer Frist von drei Wochen zu entscheiden. Dieses Gesetz gibt Müttern zumindest hinsichtlich der Entscheidungsfrist eine rechtlich geregelte Sicherheit, dass der Kurantrag von der Krankenkasse zueitnah bearbeitet wird. In der Vergangenheit kam es zu unterschiedlich langen Wartezeiten, bis die Antragsstellerin eine Zu- oder Absage erhielt. Wird von Seiten der Krankenkassen der medizinische Dienst eingeschaltet, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Sind Sie an einer Mutter-Kind-Kurmaßnahme oder an einer Mütterkur interessiert, ist die Empfehlung, sich Hilfe und Unterstützung in den rund 1.300 Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände des Müttergenesungswerkes zu holen. Sie werden kostenlos in allen Fragen rund um die Kurmaßnahme in Häusern des Müttergenesungswerkes beraten und erhalten Hilfestellung für Kurantrag sowie wichtige Tipps was bei Ablehnungen zu tun ist. FINDEN SIE DIE PASSENDE MUTTER-KIND-KLINIK Mit unserer umfangreichen Datenbank können Sie gezielt nach der für Sie und Ihren Nachwuchs passenden Einrichtung suchen. Filtern Sie beispielsweise nach "Indikationen" und "Bundesland" für eine gezielte Auswahl. Die Einrichtungen des Müttergenesungswerkes sind mit dieser Kennzeichnung versehen: Gut zu wissen: Die Ablehnung der Erstanträge lag 2012 noch bei 19%. 69% der Mütter mit abgelehnten Anträgen gehen in den Widerspruch, 65% davon werden positiv entschieden. „Es lohnt sich, das Entscheidungsverfahren der Krankenkasse im Blick zu behalten“, empfahl Petra Gerstkamp, stellv. Geschäftsführerin des Müttergenesungswerkes. „Wird die Entscheidungsfrist nicht eingehalten, gilt der Kurantrag als genehmigt, sofern keine schriftliche Information mit Gründen erfolgt." Weitere Informationen zu Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen und die Beratungsstellensuche unter: www.muettergenesungswerk.de oder über das Kurtelefon: 030 330029-29. Quelle: Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk pg
Autor: Charly Kahle
Stand: 05.01.2015