Cannabis ab sofort auf Rezept erhältlich

Nach der jüngsten Änderung des Betäubungsmittelgesetzes dürfen Ärzte legal medizinisch genutzten Cannabis verordnen.

Hanfblatt

Am 10. März ist eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes in Kraft getreten. Ab sofort können Ärzte nach eigenem Ermessen Cannabis für schwer kranke Patienten verordnen. Die Kosten sind ebenso ab sofort erstattungsfähig, werden also auch von gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen.

Auf diesen Augenblick haben viele Patienten – und nicht wenige Ärzte –lange gewartet: Seit dem 10. März dürfen alle Ärzte Cannabis zu medizinischen Zwecken verordnen. Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen. Patienten erhalten getrocknete Cannabisblüten, Cannabisextrakte oder Fertigarzneimittel auf Cannabisbasis in kontrollierter Qualität aus der Apotheke. Mit Inkrafttreten der Gesetzesnovelle brauchen Ärzte und Patienten keine Ausnahmegenehmigungen mehr, um Cannabis zu verordnen bzw. anzuwenden. Gleichzeitig fallen die Wirkstoffe Dronabinol oder Nabilon nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz. Bei den beiden Medikamenten handelt es sich um synthetische Varianten von Tetrahydrocannabinol (THC), dem Hauptwirkstoff aus Cannabis.

Verordnung liegt im Ermessen des Arztes

Die Verordnung von medizinischem Cannabis fällt weitgehend in das Ermessen des behandelnden Arztes. Allerdings darf die Freigabe nicht als Freibrief für legalen Drogenhandel verstanden werden. Vielmehr beschränkt sich die Freigabe laut Gesetz auf „eng begrenzte Ausnahmefälle“. Zudem bleibt medizinisches Cannabis Menschen mit schwerwiegenden Erkrankungen und ohne Therapiealternativen vorbehalten. Was darunter allerdings im Detail zu verstehen ist, hat der Gesetzgeber nicht vorgegeben.

Bislang Ausnahmegenehmigungen zu mehr als 50 Indikationen

Bislang gibt es für Cannabis keine gültige Zulassung für bestimmte Indikationen. Vielmehr hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in den vergangenen 10 Jahren mehr als 50 Ausnahmegenehmigungen für die Cannabis-Therapie erteilt. Die medizinische und pharmazeutische Forschung hat einige Anhaltspunkte dafür, dass Cannabis ein sehr breites therapeutisches Spektrum haben könnte. Die Ausnahmegenehmigungen erhielten unter anderem Patienten mit starken chronischen Schmerzen und/oder Muskelkrämpfen. Auch Bewegungsstörungen sowie Hauterkrankungen wie Neurodermitis, Akne oder übermäßiges Schwitzen sprechen offenbar auf eine THC-Therapie an. Schon seit langen bekannt ist die Wirkung von Cannabis gegen Übelkeit, Erbrechen und Appetitlosigkeit, wie sie etwa als Nebenwirkungen von Chemotherapien oder starken Schmerzmitteln auftreten. Viele Patienten berichten ferner von der positiven Wirkung auf entzündlich bedingte Gelenkschmerzen oder entzündliche Darmerkrankungen (Colitis ulcerosa, Morbus Crohn).

BfArM sammelt Daten

Das Cannabis für die legale Abgabe wird künftig unter Aufsicht des BfArM produziert. Zu diesem Zweck richtet die Bundesrepublik eine staatliche Cannabisagentur ein. Das BfArM wird darüber hinaus die Daten aus der Cannabis-Verordnung sammeln und auswerten. Anhand dieser Daten wird der Gemeinsame Bundesausschuss später entscheiden, in welchen Fällen Cannabis zukünftig auf Kosten der GKV verordnet wird.

Reaktionen auf Cannabis-Freigabe

Der Bundesverband der pharmazeutischen Industrie (BPI) hat die Freigabe von Cannabis begrüßt. Das Gesetz stärke die Rechte der Patienten und die Therapiehoheit der Ärzte, so der stellvertretende Hauptgeschäftsführer Dr. Norbert Gerbsch.

Hanfverband: Meilenstein für alle Betroffenen

Der Deutsche Hanfverband bezeichnet die Freigabe in einer Pressemitteilung als „Meilenstein für alle Betroffenen“. Der Verband verweist zudem darauf, dass der Gesetzgeber erst nach „jahrzehntelanger Ignoranz gegenüber dem Leiden von Patienten endlich Einsehen“ zeige. Nach Überzeugung des DHV bewirkte ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig vom 6. April 2016 (BVerwG 3 C 10.14) das Umdenken. Das Gericht hatte dem Multiple-Sklerose Patienten Michael Fischer nach einem 15 Jahre währenden Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland das Recht zugesprochen, Cannabis selbst anzubauen, um seine Beschwerden zu lindern.

Autor: Charly Kahle

Stand: 15.03.2017

Quelle:

Pressemitteilungen des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, des Bundesverband der pharmazeutischen Industrie und des Deutschen Hanfverbandes.

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