Zahl der Behandlungsfehler nahezu unverändert

Bei fast 720 Millionen ärztlichen Behandlungen insgesamt hat die Bundesärztekammer für das vergangene Jahr 2.245 Behandlungsfehler bestätigt.

Aerztin dokumentiert Werte

Die Zahl der offiziell anerkannten Behandlungsfehler ist im vergangenen leicht von 2.132 auf 2.245 Fälle gestiegen. Nach Angaben der Bundesärztekammer haben Gutachter und Schlichter 2016 in insgesamt 7.639 Verdachtsfällen (Vorjahr 7.215) entschieden.

Insgesamt verzeichnete die Bundesärztekammer 696 Millionen ambulante Behandlungen und 20 Millionen Behandlungen in Krankenhäusern. Gut 75 Prozent der Kunstfehler entfallen laut Statistik auf Kliniken. Dabei steht die Orthopädie mit Behandlungsfehlern bei Knie- und Hüftgelenkarthrosen sowie Brüchen von Unterschenkel oder Sprunggelenken an der Spitze. Fehlerhafte Interpretationen von bildgebenden Verfahren machen die größte Gruppe unter den ambulanten Behandlungsfehlern aus (157 Fälle) aus.

„Die Wahrscheinlichkeit, dass Patienten durch einen Behandlungsfehler zu Schaden kommen, ist extrem gering,“ sagte Andreas Crusius bei der Vorstellung der Behandlungsfehlerstatistik 2016. Dennoch gebe es nichts zu beschönigen. Hinter jedem ärztlichen Behandlungsfehler könnten schwere menschliche Schicksale stehen. Es gebe andererseits aber überhaupt keinen Grund, Menschen durch Pfuschvorwürfe zu verunsichern.

7.639 Fälle von Verdacht auf Kunstfehler geprüft

Insgesamt bearbeiteten die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen im vergangenen Jahr 7.639 Eingaben (Vorjahr 7.215) von Patienten, die sich geschädigt sahen. In 2.245 Fällen bestätigten die Experten laut Bundesärztekammer den Verdacht. In 1.825 Fällen rechtfertige der Kunstfehler einen Anspruch auf Entschädigung. Für 400 Fälle verneinten die Gutachter Entschädigungsansprüche, weil der Behandlungsfehler keinen gesundheitlichen Schaden angerichtet habe.

Krankenkassen: Zahl der Kunstfehler ist höher

Die Bundesärztekammer ist nicht die einzige Institution, die Zahlen über ärztliche Kunstfehler veröffentlicht. Der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) tut das auch. Üblicherweise liegen die Zahlen des MDK deutlich höher. Aktuelle MDK-Zahlen für 2016 liegen noch nicht vor. Im Vorjahr (2015) hatte der MDK 4.026 Behandlungsfehler (Ärztekammer: 2.135) ausgewiesen.

Patientenvertreter kritisieren seit Langem, dass die Zahl der Behandlungsfehler nicht zentral und bundesweit erfasst wird. Außerdem fordern Patienteninitiativen schon lange, die Beweislast für ärztliche Kunstfehler vom Patienten auf die Ärzte umzukehren.

Autor: Charly Kahle

Stand: 28.03.2017

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