Ärztliche Zweitmeinung ändert Therapieentscheidungen

Eine zweite Arztmeinung hat erheblichen Einfluss auf die Behandlung: Laut Barmer-GEK führt Sie bei drei Vierteln der Betroffenen zu einer neuen Therapie-Entscheidung.

Arztgespräch junger Herr

Wenn Patienten eine ärztliche Zweitmeinung einholen, hat dieser Rat offenbar ganz erhebliches Gewicht. In 72 Prozent der Fälle ändern die Versicherten laut Krankenkasse Barmer-GEK ihre Therapieentscheidungen ganz oder teilweise.

Zweitmeinung soll Unsicherheiten beseitigen

Ärztliche Zweitmeinungen stehen bei vielen Menschen hoch im Kurs. Dazu haben viele Meldungen über ärztliche Behandlungsfehler oder unnötige Operationen wie etwa Kniegelenkspiegelungen oder Herzkatheteruntersuchungen beigetragen. Folgerichtig holen die Deutschen eine Zweitmeinung vor allem bei Operationen an Knochen und Gelenken sowie bei Krebserkrankungen und vor Herzkatheteruntersuchungen ein, so Prof. Dr. Max Geraedts von der Universität Witten/Herdecke. Dies treffe auf gut ein Viertel der Bevölkerung zu, so Geraedts, der im Auftrag der Krankenkasse Barmer GEK und der Bertelsmann-Stiftung an einer Studie über Zweitmeinungen mitgearbeitet hat.

Hohe Glaubwürdigkeit für Zweitmeinungen

Die Menschen, die eine Zweitmeinung einholen, messen dieser ärztlichen Empfehlung eine sehr hohe Glaubwürdigkeit zu. Denn 72 Prozent ändern die Therapieentscheidung aufgrund der Zweitmeinung ganz oder teilweise, so die Barmer GEK. 89 Prozent aller für die Studie Befragten halten Zweitmeinungen grundsätzlich für hilfreich. Für die repräsentative Studie haben Barmer GEK und Bertelsmann-Stiftung fast 1.600 Deutsche befragt.

Als Grund für das Einholen einer Zweitmeinung geben 53 Prozent der Befragten an, sie seien unsicher, ob sie sich für oder gegen eine empfohlene Behandlung entscheiden sollten. 43 Prozent vertrauen der Erstempfehlung laut Studie nicht ausreichend, weil sie schon schlechte Erfahrungen gemacht hätten. Empfehlungen von Freunden und Bekannten führen in 15 Prozent der Fälle dazu, dass eine Zweimeinung eingeholt wird.

Viele Krankenkassen bieten Zweitmeinungs-Services

Grundsätzlich haben alle Versicherten das Recht, eine ärztliche Therapieempfehlung von einem anderen Arzt überprüfen zu lassen. Die Kosten dafür werden erstattet. Aber auch die Krankenkassen bieten Zweitmeinungsservices an. So können die Mitglieder der Techniker Krankenkasse beispielsweise das Zweitmeinungs-Telefon nutzen. Die TK vermittelt auch  Spezialisten in Schmerzzentren, die sich auf Rücken- und Gelenkerkrankungen spezialisiert haben. Bei der Barmer GEK informiert der Teledoktor über die Möglichkeiten, in der Nähe einen Spezialisten für die Zweitmeinung zu finden.

Die Siemens Betriebskrankenkasse SBK verzeichnete im vergangenen Jahr (2014) einen starken Anstieg bei der Anzahl der Bandscheibenoperationen. Nicht alle sind nach Einschätzung der Krankenkasse notwendig. Deshalb bietet auch die SBK einen Zweitmeinungs-Service. Es muss aber nicht immer die Krankenkasse sein: Auch die Unabhängige Patientenberatung Deutschland bietet einen telefonischen wie schriftlichen Zweitmeinungsservice an.

Autor: Charly Kahle

Stand: 25.04.2016

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