Schwangerschaftsvorsorge

Zu der Schwangerschaftsvorsorge gehören die Feststellung der Schwangerschaft sowie die Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung.

Schwangerschaftsuntersuchung

Zu der Schwangerschaftsvorsorge gehören die Feststellung der Schwangerschaft sowie die Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung. Dabei soll die Schwangere untersucht und beraten werden, z.B. über Gesundheitsrisiken oder Ernährung. Hierbei wirken Ärztinnen und Ärzte, Hebammen und Krankenkassen zusammen.

Zu den Vorsorgeleistungen gehören u.a.:

  • Erkennung und Überwachung von Risikoschwangerschaften
  • Ultraschalldiagnostik
  • serologische Untersuchung und Infektionen
  • Untersuchung und Beratung der Wöchnerin

Die Vorsorgeuntersuchung beschränkt sich dabei nicht auf die unmittelbare ärztliche Tätigkeit, sondern umfasst auch ein Informationsgespräch des Arztes mit der Patientin bzw. dem Patienten. Auch die anschließende Beratung ist Teil der Vorsorgeuntersuchung und damit nicht praxisgebührpflichtig.

Weitere Informationen zu Mutterschafts-Richtlinien erhalten Sie auf den Seiten des Gemeinsamen Bundesausschusses www.g-ba.de.
 

Autor: Redaktion Meine Gesundheit

Stand: 29.07.2014

  • Auf Whatsapp teilenTeilen
  • Auf Facebook teilen Teilen
  • Auf Twitter teilenTeilen
  • DruckenDrucken
  • SendenSenden