Reiseapotheke

Was gehört in die Reiseapotheke? Und welche Medikamente dürfen Sie in welche Mengen wohin mitnehmen? Hier finden Sie die wichtigen Informationen zu Medikamenten im Urlaub.

Reiseapotheke

Die einfache Reiseapotheke ist schnell und einfach zusammengestellt. An erster Stelle stehen die Medikamente, die Sie wegen Erkrankungen brauchen. Dann folgen Medikamente gegen typische Reiseerkrankungen und kleine Wehwehchen. Etwas komplizierter ist es mitunter, wenn Menschen mit chronischen Erkrankungen verreisen. Oder wenn Medikamente unter das Betäubungsmittelgesetz fallen.

Jede Reiseapotheke ist anders

Natürlich hängt die Zusammenstellung der Reiseapotheke von vielen verschiedenen Faktoren ab. Bei einem Wanderurlaub in den Bergen brauchen Sie wahrscheinlich eher ein Pflaster für Blasen als bei einem Wellness-Urlaub im 5-Sterne-Hotel. Der Strandurlaub an der Ostsee erfordert möglicherweise andere Medikamente als ein Trip ans Meer in Asien oder Afrika. Süßwasser oder Salzwasser, Nordsee oder Tropen: Diese Aspekte können beispielsweise bei der Wahl des Mückenschutzes eine wichtige Rolle spielen. Letztlich sind Sie gut beraten, die Reiseapotheke auf Ihre individuellen Bedürfnisse und auf das Reiseziel abzustellen. Die folgenden Empfehlungen für die einfache Reiseapotheke liefern eine verlässliche Grundlage.

  • Ausführliche Informationen zur Grundausstattung der Hausapotheke

Das gehört in die einfache Reiseapotheke

Was gehört in die einfache Reiseapotheke? Zur Grundausstattung der Reiseapotheke für gesunde Familien, Paare und Singles gehören vor allem nicht verschreibungspflichtige Medikamente gegen Schmerzen, Fieber, Durchfall oder Verstopfung und allergische Reaktionen (beispielsweise auf Insektenstiche). Etwas Pflaster und Verbandsmaterial sowie Schere und Pinzette gehören ebenfalls in die Reiseapotheke.

COVID-19 Impfnachweise nicht vergessen

Impfnachweise gegen Gelbfieber beispielsweise sind schon seit Langem Teil einer gewissenhaften Reisevorbereitung, insbesondere bei Fernreisen. Mit der COVID-19-Pandemie ist der Nachweis eines vollständigen Impfschutzes inzwischen nur noch an manchen Grenzen der Welt für die Einreise unabdingbar. Zuweilen muss der Impfschutz vor Reisenantritt nachgewiesen werden. Erkundigen Sie sich also unbedingt frühzeitig über die Einreiseformalitäten - und die Beförderungsbedingungen bei Fluggesellschaften oder Reedereien.

Grundausstattung Reiseapotheke: Wirkstoffe im Überblick

Für die Reiseapotheke gut geeignet sind folgende Medikamente und Medizin- bzw. Gesundheitsprodukte:

Reiseapotheke nicht überfrachten

In der Regel reicht es aus, wenn Sie die Reiseapotheke nur mit kleinen Medikamentenmengen ausrüsten. Aber auch das hängt vom Reiseziel ab. An den meisten gängigen Reisezielen finden Sie leicht Apotheken, in denen Sie die Reiseapotheke bei Bedarf unkompliziert auffüllen können. In den Bergen oder Entwicklungsländern hingegen kann es kompliziert werden, eine gut ausgestattete Apotheke mit Medikamenten aus verlässlicher Produktion zu finden. In den entwickelten Ländern aber sind einfache Medikamente im Ausland oft sogar günstiger als Deutschland zu haben.

Regelmäßig benötigte Medikamente

Wenn Sie regelmäßig Medikamente zu sich nehmen müssen, sollten Sie diese natürlich auf keinen Fall vergessen. Beispielsweise Arzneimittel gegen Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Herzschwäche oder Bluthochdruck, Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes oder andere chronische Erkrankungen. Dabei müssen Sie dringend auf die Einfuhrbestimmungen für Medikamente im Zielland achten.

Einfuhrbestimmungen für Medikamente im Ausland

Nicht alle Medikamente dürfen in beliebiger Menge überall auf der Welt eingeführt werden. Mitunter müssen Sie sogar mit Geld- oder Haftstrafen rechnen, wenn Sie gegen das Recht Ihres Reiselandes verstoßen. Das gilt insbesondere für die Einfuhr von Medikamenten, die in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen.

Medikamente und Betäubungsmittel im Schengen-Raum

In Europa (Geltungsbereich des Schengen-Abkommens) dürfen Sie bei Reisen bis zu 30 Tagen alle Medikamente aus- und einführen, die Ihnen verschrieben worden sind. Für starke Schmerzmittel, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, brauchen Sie eine ärztliche Bescheinigung in englischer Sprache. Entsprechende Vordrucke erhalten Sie bei Ihrem Arzt, Ihrer Krankenkasse oder beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Link siehe Quellen).

Medikamentenmitnahme und Betäubungsmittel außerhalb Europas

Weltweit gibt es sehr unterschiedliche Regelungen darüber, welche Medikamente mit der Reiseapotheke eingeführt werden dürfen. In einigen arabischen Ländern, Australien, Singapur oder den USA oder beispielsweise gelten sehr strenge Bestimmungen. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt in den Botschaften des Ziellandes oder auf der Webseite des Auswärtigen Amtes (AA) informieren. Das AA informiert übrigens auch über etwaige Reisewarnungen oder die Impfbestimmungen Ihres Ziellandes.

Handgepäck: flüssige Medikamente bei Flugreisen

Wenn Sie Ihre Reiseapotheke – oder einen Teil davon – im Handgepäck mitführen, müssen Sie auf Flugreisen die Mengenbeschränkungen für Flüssigkeiten beachten. Auch für Hustensaft, Augentropfen oder Desinfektionsmittel gilt die Grenze von 100 Millilitern (ml) je Gebinde. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie Medikamente in der Originalverpackung und mit Beipackzettel bei der Sicherheitskontrolle vorzeigen. Auch alle anderen Medikamente im Aufgabegepäck sollten Sie mit Originalverpackung und Beipackzettel einpacken.

Reiseapotheke für den Urlaub mit dem Auto

Nach den Vorschriften des Gesetzgebers müssen Sie immer einen Kfz-Verbandskasten nach DIN 13164 im Fahrzeug dabeihaben. Außerdem ist in Deutschland wie in vielen anderen europäischen Ländern gesetzlich vorgeschrieben, dass Sie mindestens eine Warnweste für jeden Insassen dabei haben.
Was gehört in den Verbandskasten?

  • 14-teiliges Pflasterset:
    o    4 Wundschnellverbänden DIN 13019, 10 cm x 6 cm
    o    2 Fingerkuppenverbände
    o    2 Fingerverbänden, 12 cm x 2 cm
    o    2 Pflasterstrips, 1,9 cm x 7,2 cm
    o    4 Pflasterstrips, 2,5 cm x 7,2 cm
  • Weitere Bestandteile:
    o    1 Heftpflaster DIN 13019, 5 m x 2,5 cm
    o    2 Hautreinigungstücher (nicht für offene Wunden)
    o    1 Verbandpäckchen DIN 13151, 6 cm x 8 cm
    o    2 Verbandpäckchen DIN 13151, 8 cm x 10 cm
    o    1 Verbandpäckchen DIN 13151, 10 cm x 12 cm
    o    1 Verbandtuch DIN 13152 (für Brandwunden), 40 cm x 60 cm
    o    1 Verbandtuch DIN 13152, 60 cm x 80 cm
    o    6 Wundkompressen, 10 cm x 10 cm
    o    2 Fixierbinden DIN 61634, 6 cm x 4 m
    o    3 Fixierbinden DIN 61634, 8 cm x 4 m
    o    2 Dreiecktücher DIN 13168
    o    1 Rettungsdecke, Mindestmaße 210 cm x 160 cm
    o    1 Schere DIN 58279
    o    4 Einmalhandschuhe DIN EN 455
    o    1 Erste-Hilfe-Broschüre
    o    1 Inhaltsverzeichnis

Reisekrankheiten und Reiseimpfungen

Zur gewissenhaften Vorbereitung auf eine Urlaubsreise gehört die Information über typische Reisekrankheiten im jeweiligen Zielland sowie über notwendige Impfungen. In einige Länder dürfen Sie ohne besondere Schutzimpfungen überhaupt nicht einreisen. Informationen dazu sowie zu typischen Infektionserkrankungen finden Sie im Themenüberblick Reisekrankheiten.

Autor: Charly Kahle (Medizin-Redakteur)

Stand: 18.07.2024

Quelle:
  1. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: Bescheinigung für Reisende, die mit Betäubungsmitteln behandelt werden und mit diesen verreisen http://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Reisen/reise_andere_formular.pdf;jsessionid=F8B33E24C6B57226833BB15DD902003A.1_cid350?__blob=publicationFile&v=3
     
  2. Auswärtiges Amt: Reise- und Sicherheitshinweise
    https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
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