Indikationsimpfungen

Indikationsimpfungen sind Impfungen, die bei erhöhter Gefährdung von Personen und bei Angehörigen bestimmter Alters- oder Risikogruppen empfohlen sind.

Impfung Frau

Impfungen bei erhöhter Gefährdung von Personen und bei Angehörigen bestimmter Alters- oder Risikogruppen:

  • FSME
  • Haemophilus influenzae Typ b (Hib)
  • Hepatitis A (HA)
  • Hepatitis B (HB)
  • Influenza
  • Masern
  • Meningokokken
  • Mumps
  • Pertussis
  • Pneumokokken
  • Poliomyelitis
  • Röteln
  • Tollwut
  • Varizellen
     

FSME

FSME steht für Frühsommer-Meningoenzephalitis, eine durch Zeckenbisse übertragene Virusinfektion, die zu einer Gehirnhautentzündung führen kann. Nur ein kleiner Teil der Zecken überträgt den Erreger der FSME. In manchen Gebieten (z.B. Österreich, Bayern, Odenwald, Südbaden) kommen jedoch gehäuft infizierte Zecken vor und die Ansteckungsgefahr ist deutlich erhöht. Eine Impfung wird für Waldarbeiter oder für Personen, die ihren Urlaub in FSME-gefährdeten Waldgebieten verbringen, empfohlen. Jährlich werden aktuelle Karten der gefährdeten Gebiete herausgegeben.

Komplikationen durch die Krankheit: Nur bei einigen Patienten, meist Erwachsenen, kommt es zu einer gefährlichen Infektion des Gehirns.

Impfung: Der günstigste Zeitpunkt für die Impfung ist der Winter oder das Frühjahr. Es werden zwei Impfungen im Abstand von 4 Wochen und eine Impfung nach einem Jahr durchgeführt.

Komplikationen durch die Impfung: Rötung und Schwellung an der Einstichstelle, Fieber und Gliederschmerzen können auftreten. Außerdem sind Allergien und Nervenschädigungen aufgetreten.

Schutzzeit: ca. 5 Jahre.

Haemophilus influenzae Typ b

Die Impfung gegen Haemophilus influenzae Typ b gehört zu den Standardimpfungen für Kinder, als Indikationsimpfung kommt sie nur für Personen mit anatomischen oder funktioneller Asplenie, also dem Fehlen der Milz.

Hepatitis A (HA)

Indikationsimpfung für    

  • Personen mit einem Sexualverhalten mit hoher Infektionsgefährdung
  • Personen mit häufiger Übertragung von Blutbestandteilen, z. B. Hämophilie oder Krankheiten der Leber/mit Leberbeteiligung
  • Bewohner von psychiatrischen Einrichtungen oder vergleichbaren Fürsorgeeinrichtungen für Menschen mit Verhaltensstörung oder Zerebralschädigung

Berufliche Indikationen

  • HA-gefährdetes Personal im Gesundheitsdienst, z. B. Pädiatrie, Infektionsmedizin, psychiatrische und Fürsorgeeinrichtungen, Asylbewerberheime; durch Kontakt mit möglicher-weise infektiösem Stuhl Gefährdete inkl. Auszubildende, Studenten
  • Tätigkeit (inkl. Küche und Reinigung) in Kindertagesstätten, Kinderheimen u. ä.

Hinweise zur beruflichen Indikation

In diesen Fällen wird die Impfung vom Arbeitgeber und nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen

  • Behinderteneinrichtungen, Kinderstationen (Tätigkeiten mit regelmäßigem Kontakt mit Stuhl im Rahmen der Pflege von Kleinkindern oder der Betreuung von behinderten Personen);

  • Stuhllaboratorien (regelmäßige Tätigkeiten mit Stuhlproben);

  • Kläranlagen, Kanalisation (Tätigkeiten mit regelmäßigem Kontakt zu fäkalienhaltigen Abwässern oder mit fäkalienkontaminierten Gegenständen);

  • Forschungseinrichtungen/ Laboratorien (regelmäßige Tätigkeiten mit Kontaktmöglichkeit zu infizierten Proben oder Verdachtsproben bzw. zu erregerhaltigen oder kontaminierten Gegenständen oder Materialien).

Hepatits B (HB)

Indikationsimpfung für    

  • Personen, bei denen wegen einer vorbestehenden oder zu erwartenden Immundefizienz bzw. -suppression oder wegen einer vorbestehenden Erkrankung ein schwerer Verlauf einer Hepatitis-B-Erkrankung zu erwarten ist, z. B. HIV-Positive, Hepatitis-C-Positive oder Dialysepatienten
  • Personen mit einem erhöhten nichtberuflichen Expositionsrisiko, z. B. Kontakt zu HBsAg-Trägern in Familie/Wohngemeinschaft, Sexualverhalten mit hohem Infektionsrisiko, i. v. Drogenkonsumenten, Gefängnisinsassen oder ggf. Patienten psychiatrischer Einrichtungen

Berufliche Indikationen

  • Personen mit einem erhöhten beruflichen Expositionsrisiko, z. B. Ersthelfer, Polizisten, Personal von Einrichtungen, in denen eine erhöhte Prävalenz von Hepatitis-B-Infizierten zu erwarten ist (z. B. Gefängnisse, Asylbewerberheime, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen)

Hinweise zur beruflichen Indikation

In diesen Fällen wird die Impfung vom Arbeitgeber und nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen:
 

  • Einrichtungen zur medizinischen Untersuchung, Behandlung und Pflege von Menschen und Betreuung von Behinderten, einschließlich der Bereiche, die der Versorgung bzw. der Aufrechterhaltung dieser Einrichtungen dienen (Tätigkeiten, bei denen es regelmäßig und in größerem Umfang zu Kontakt mit Körperflüssigkeiten, -ausscheidungen oder -gewebe kommen kann; insbesondere Tätigkeiten mit erhöhter Verletzungsgefahr oder Gefahr von Verspritzen und Aerosolbildung);
  • Notfall- und Rettungsdienste (Expositionsbedingungen wie vor);
  • Pathologie (Expositionsbedingungen wie vor);
  • Forschungseinrichtungen/ Laboratorien (regelmäßige Tätigkeiten mit Kontaktmöglichkeit zu infizierten Proben oder Ver dachtsproben bzw. zu erregerhaltigen oder kontaminierten Gegenständen oder Materialien)

Influenza

Indikationsimpfung für

  • Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens - wie z. B. chronische Krankheiten der Atmungsorgane (inklusive Asthma und COPD), chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten, Diabetes und andere Stoffwechselkrankheiten, Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben sowie weitere in Schwere vergleichbare chronische neurologische Krankheiten, die zu respiratorischen Einschränkungen führen können, Personen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion, HIV-Infektion
  • alle Schwangere ab 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab 1. Trimenon
  • Bewohner in Alters- oder Pflegeheimen
  • Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können.

Berufliche Indikationen

  • Personen mit erhöhter Gefährdung, z. B. medizinisches Personal, Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr sowie Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von Ihnen betreute Risikopersonen fungieren können;
  • Personen mit erhöhter Gefährdung durch direkten Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln.

Hinweise zur beruflichen Indikation

In diesen Fällen wird die Impfung vom Arbeitgeber und nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen:

Forschungseinrichtungen/ Referenzlaboratorien (regelmäßige Tätigkeiten mit Kontaktmöglichkeiten zu infizierten Tieren/ Proben, Verdachtsproben bzw. krankheitsverdächtigen Tieren sowie zu erregerhaltigen oder kontaminierten Gegenständen oder Materialien, wenn dabei der Übertragungsweg gegeben ist).

 

Masern

Berufliche Indikationen

Einmalige Impfung vorzugsweise mit einem MMR-Impfstoff
für nach 1970 geborene Personen ≥ 18 Jahre, die ungeimpft sind
- in der Kindheit nur einmal geimpft wurden
- einen unklaren Impfstatus haben
und im Gesundheitsdienst (außer Personal in der Pädiatrie) und
bei der Betreuung von Immundefizienten sowie in Gemeinschaftseinrichtungen (außer Personal zur Betreuung und Pflege von Kindern im Vorschulalter) tätig sind.

Hinweise zur beruflichen Indikation

In diesen Fällen wird die Impfung vom Arbeitgeber und nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen:

  • Einrichtungen zur medizinischen Untersuchung, Behandlung und Pflege von Kindern sowie zur vorschulischen Kinderbetreuung (regelmäßiger, direkter Kontakt zu Kindern);
  • Forschungseinrichtungen/ Laboratorien (regelmäßige Tätigkeiten mit Kontaktmöglichkeit zu infizierten Proben oder Verdachtsproben bzw. zu erregerhaltigen oder kontaminierten Gegenständen oder Materialien).

Meningokokken

Meningokokken werden durch Tröpfcheninfektion übertragen. Die Bakterien siedeln sich im Nasen-Rachen-Raum an. Nicht jeder Träger erkrankt, kann aber andere anstecken.

Meningokokkeninfektionen treten am häufigsten im 1. Lebensjahr und bei Jugendlichen zwischen 15 und 18 Jahren auf. Das Erkrankungsrisiko steigt durch Rauchen, Alkohol, Aufenthalt in engen Räumlichkeiten oder mit gemeinsamen Schlafgelegenheiten. Eine Menigokokkeninfektion beginnt mit hohem Fieber, Erbrechen, Kopfschmerzen, Nackensteifigkeit und kann eine Hirnhautentzündung auslösen. Eine Impfung wird empfohlen bei Reisen in besonders gefährdete Gebiete, besonders beiengem Kontakt zur heimischen Bevölkerung, bei Schüler-,Studentenreisen in Länder in denen gegen Meningokokken geimpft wird, und bei besonderer gesundheitlicher Gefährdung (Immundefekte, Asplenie, Hypogammaglobulinämie) sowie bei gehäuftem Krankheitsausbruch, z.B. in Kindereinrichtungen, Schüler-Wohnheimen, Internaten) auf Empfehlung der Gesundheitsämter.

Komplikationen der Erkrankung: Hirnhautentzündung, Blutvergiftung mit Todesrisiko, Hörstörungen, Hirnnervenlähmungen, Entwicklungsstörungen.

Impfstoff: Kinder über 2 Jahre und Erwachsene werden 1mal geimpft. Der Impfstoff schützt nicht gegen alle Typen von Meningokokken. Die Schutzzeit des Impfstoff beträgt ca. 3 Jahre.

Indikationsimpfung für  

gesundheitlich Gefährdete: Personen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion, insbesondere Komplement-/Properdindefekte, Hypogammaglobulinämie, Asplenie.

Hinweise zur beruflichen Indikation

In diesen Fällen wird die Impfung vom Arbeitgeber und nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen:
 

  • Forschungseinrichtungen/ Referenzlaboratorien (regelmäßige Tätigkeiten mit Kontakt-möglichkeiten zu infizierten Tieren/Proben, Verdachtsproben bzw. krankheitsverdächtigen Tieren sowie zu erreger-haltigen oder kontaminierten Gegenständen oder Materialien, wenn dabei der Übertragungsweg gegeben ist).

Pertussis

Indikationsimpfung für  

Sofern in den letzten zehn Jahren keine Pertussis-Impfung stattgefunden hat, sollen

  • Frauen im gebährfähigen Alter;
  • Enge Haushaltskontaktpersonen (Eltern, Geschwister) und Betreuer (z. B. Tagesmütter, Babysitter, ggf. Großeltern) möglichst vier Wochen vor Geburt des Kindes eine Dosis Pertussis-Impfstoff erhalten.

Erfolgte die Impfung nicht vor der Konzeption sollte die Mutter bevorzugt in den ersten Tagen nach der Geburt des Kindes geimpft werden.

Berufliche Indikationen

Sofern in den letzten zehn Jahren keine Pertussis-Impfung stattgefunden hat, sollte Personal in der unmittelbaren Patientenversorgung in Krankenhäusern und in Arztpraxen sowie in der direkten Betreuung Schwangerer und in der Geburtshilfe und in Gemeinschaftseinrichtungen genannten eine Dosis Pertussis-Impfstoff erhalten.

Hinweise zur beruflichen Indikation

In diesen Fällen wird die Impfung vom Arbeitgeber und nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen:

  • Einrichtungen zur medizinischen Untersuchung, Behandlung und Pflege von Kindern sowie zur vorschulischen Kinderbetreuung (regelmäßiger, direkter Kontakt zu Kindern);
  • Forschungseinrichtungen/ Laboratorien (regelmäßige Tätigkeiten mit Kontaktmöglichkeit zu infizierten Proben oder Verdachtsproben bzw. zu erregerhaltigen oder kontaminierten Gegenständen oder Materialien).

Pneumokokken

Pneumokokken werden per Tröpfcheninfektion übertragen und sind oft in der Nasen-Rachenschleimhaut vorhanden, ohne dass sie Krankheitssymptome wie Mittelohrentzündung, Lungenentzündung oder Hirnhautentzündung auslösen.

Gefährdet sind jedoch Kleinkinder mit Grunderkrankungen sowie ältere oder immungeschwächte Personen. Die sowieso schon kranken Kinder erkranken bei Ansteckung meist am Mittelohrentzündungen mit Komplikationen, bei Senioren bzw. immungeschwächten Erwachsenen ist die Lungenentzündung (Pneumonie) das häufigste Krankheitsbild. Da bei allen 3 Gruppen jeweils auch ein tödliches Risiko besteht, wird die Pneumokokkenimpfung allen Personen über 60 Jahren empfohlen,außerdem für alle Kinder, Jugendliche und Erwachsenen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens wie:

  • chronische Lungenerkrankungen
  • Herz-Kreislauferkrankungen
  • Leber- und Nierenerkrankungen
  • Diabetes und andere Stoffwechselkrankheiten


Komplikationen der Erkrankung: Hirnhautentzündung, Herzbeutelentzündung, Blutvergiftung. Hohes Todesrisiko bei gefährdeten Personen.

Impfung: Zur Grundimmunisierung Impfung im Alter von 2, 3 und 4 sowie im Alter von 11 bis 14 Monaten. Personen über 60 Jahre einmalig. Außerdem für die folgenden Risikogruppen:

Kinder (ab dem Alter von 2 Jahren), Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grundkrankheit:

  • Angeborene und erworbene Immundefekte mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion, wie z. B.:
    - Hypogammaglobulinämie, Komplement- und Properdindefekte
    - bei funktioneller oder anatomischer Asplenie
    - bei Sichelzellenanämie
    - bei Krankheiten der blutbildenden Organe
    - bei neoplastischen Krankheiten
    - bei HIV-Infektionen
    - nach Knochenmarktransplantation
    - vor Organtransplantation und vor Beginn einer immunsuppressiven Therapie.
  • Chronische Krankheiten z. B.:
    - Herz-Kreislauf-Krankheiten
    - Krankheiten der Atmungsorgane (inklusive Asthma und COPD)
    - Diabetes mellitus oder andere Stoffwechselkrankheiten
    - chronische Nierenkrankheiten/nephrotisches Syndrom
    - neurologische Krankheiten z. B. Zerebralparesen oder Anfallsleiden
    - Liquorfistel

Poliomyelitis

Indikationsimpfung für

Für folgende Personengruppen ist eine Auffrischimpfung indiziert:
Reisende in Regionen mit Infektionsrisiko (die aktuelle epidemiologische Situation ist zu beachten, insbesondere die Meldungen der WHO)
Aussiedler, Flüchtlinge und Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunter-künften leben, bei der Einreise aus Gebieten mit Polio-Risiko.

Im Beruf

Personal in Gemeinschaftsunterkünften für Aussiedler, Flüchtlinge, Asylbewerber; Medizinisches Personal, das engen Kontakt zu Erkrankten haben kann.

Hinweise zur beruflichen Indikation

In diesen Fällen wird die Impfung vom Arbeitgeber und nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen:

Forschungseinrichtungen/ Referenzlaboratorien (regelmäßige Tätigkeiten mit Kontaktmöglichkeiten zu infizierten Tieren/ Proben, Verdachtsproben bzw. krankheitsverdächtigen Tieren sowie zu erregerhaltigen oder kontaminierten Gegenständen oder Materialien, wenn dabei der Übertragungsweg gegeben ist).

Röteln

Indikationsimpfung für

Zweimalige Impfung für ungeimpfte Frauen oder Frauen mit unklarem Impfstatus im gebärfähigen Alter.
Einmal geimpfte Frauen im gebärfähigen Alter erhalten einmalig eine Impfung.
Im Beruf:
Ungeimpfte Personen oder Personen mit unklarem Impfstatus in Einrichtun-gen der Geburtshilfe und der Schwangerenbetreuung sowie in Ge-meinschaftseinrichtungen (außer Personal zur Betreuung und Pflege von Kindern im Vorschulalter).

Hinweise zur beruflichen Indikation

In diesen Fällen wird die Impfung vom Arbeitgeber und nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen:

  • Einrichtungen zur medizinischen Untersuchung, Behandlung und Pflege von Kindern sowie zur vorschulischen Kinderbetreuung (regelmäßiger, direkter Kontakt zu Kindern);
  • Forschungseinrichtungen/ Laboratorien (regelmäßige Tätigkeiten mit Kontaktmöglichkeit zu infizierten Proben oder Verdachtsproben bzw. zu erregerhaltigen oder kontaminierten Gegenständen oder Materialien).

Tollwut

Tollwutimpfungen sind besonders für Risikogruppen wie Förster, Wildhüter oder Gartenbesitzer empfohlen. Seit August 2003 wird die vorbeugende Impfung auch Personen mit beruflichem oder sonstigem Kontakt zu Fledermäusen empfohlen. Außerdem sollte auf jeden Fall nach einem Biß von einem möglicherweise infizierten Tier geimpft werden. Eine nicht behandelte Tollwut führt zum Tode.

Varizellen (Windpocken-Erreger)

Windpocken werden durch das Varizella-Zoster-Virus ausgelöst. Die Erkrankung verläuft im Kindesalter meist harmlos. Der Zoster-Virus kann aber für gefährdete Erwachsene sehr schwerwiegend sein, deshalb empfiehlt die Impfkommission seit Juli 2001 für alle 12-15 Jährigen, die noch keine Windpocken hatten, die aktive Impfung. Außerdem für gesundheitlich gefährdete Menschen, z.B. für Krebspatienten oder für medizinisches Personal in entsprechenden Einrichtungen. Außerdem wird in folgenden Fällen eine Passivimpfung empfohlen: Bei Schwangeren und Patienten mit schlechter Immunlage, wenn sie mit Windpockenkranken in Berührung gekommen sind innerhalb von 5 Tagen oder innerhalb von 3 Tagen, wenn bei ihnen Windpockenausschlag festgestellt wurde.

Impfung: Als aktive Schutzimpfung 1mal Varizellenlebendimpfstoff, als Passivimpfung Varizellenimmunglobulin.

Schutzzeit: Lebendimpfstoff schützt lebenslang, Immunglobulin schützt nur wenige Tage.

Indikationsimpfung für

  • Seronegative Frauen mit Kinderwunsch
  • Seronegative Patienten vor geplanter immunsuppressiver The-rapie oder Organtransplantation
  • Empfängliche Patienten mit schwerer Neurodermitis
  • Empfängliche Patienten mit engem Kontakt zu den unter Punkt 2 bis 3 Genannten.

Im Beruf

Seronegatives Personal im Gesundheitsdienst, insbesondere in den Bereichen Onkologie, Gynäkologie/Geburtshilfe, Intensivmedizin und im Bereich der Betreuung von Immundefizienten.

Hinweise zur beruflichen Indikation

In diesen Fällen wird die Impfung vom Arbeitgeber und nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen:

  • Einrichtungen zur medizinischen Untersuchung, Behandlung und Pflege von Kindern sowie zur vor-schulischen Kinderbetreuung (regelmäßiger, direkter Kontakt zu Kindern);
  • Forschungseinrichtungen/ Labora-torien (regelmäßige Tätigkeiten mit Kontaktmöglichkeit zu infizierten Proben oder Verdachtsproben bzw. zu erregerhaltigen oder kontaminierten Gegenständen oder Materialien).

Autor: Redaktion Meine Gesundheit

Stand: 26.11.2014

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