Kostenübernahme für Standard- und Schutzimpfungen
Schutzimpfungen können von den Krankenkassen als so genannte Satzungsleistung übernommen werden. Das bedeutet, dass die Leistungen der Kassen bei Schutzimpfungen nicht identisch geregelt sind.
Schutzimpfungen können von den Krankenkassen als so genannte Satzungsleistung übernommen werden. Das bedeutet, dass die Leistungen der Kassen bei Schutzimpfungen nicht identisch geregelt sind. Auch wenn nicht generell von einer automatischen Kostenübernahme für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen für Säuglinge, Kinder und Jugendliche ausgegangen werden kann, ist dies in der Regel der Fall. Auch eine Reihe von Impfungen im Erwachsenenalter wird von den Kassen übernommen.
Von der Leistungspflicht ausgeschlossen sind Schutzimpfungen, die wegen eines durch einen nicht beruflichen Auslandsaufenthalt erhöhten Gesundheitsrisikos indiziert (sog. Reiseschutzimpfungen) sind, es sei denn es besteht ein besonderes Interesse der öffentlichen Gesundheit daran, die Einschleppung einer übertragbaren Krankheit zu verhindern.
Standardimpfungen für Säuglinge, Kinder und Jugendliche
Hierbei handelt es sich um Impfungen, die von hohem Wert für den Gesundheitsschutz des Einzelnen und der Allgemeinheit sind. Die einzelnen Impfungen sind empfohlenen Impfterminen zugeordnet.
Krankheiten | Grundimmunisierung | Auffrischimpfung |
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Diphtherie | Impfung im Alter von 2, 3 und 4 sowie im Alter von 11 bis 14 Monaten. | im Alter von 5 bis 6 Jahren und 9 bis 17 Jahren |
Tetanus | Impfung im Alter von 2, 3 und 4 sowie im Alter von 11 bis 14 Monaten. | im Alter von 5 bis 6 Jahren und 9 bis 17 Jahren |
Poliomyelitis (Kinderlähmung) | Impfung im Alter von 2, 3 und 4 sowie im Alter von 11 bis 14 Monaten. | im Alter von 9 bis 17 Jahren |
Haemophilus influenzae Typ B (Hib)-Infektion | Impfung im Alter von 2, 3 und 4 sowie im Alter von 11 bis 14 Monaten. | - |
Pertussis (Keuchhusten) | Impfung im Alter von 2, 3 und 4 sowie im Alter von 11 bis 14 Monaten. | im Alter von 5 bis 6 Jahren und 9 bis 17 Jahren |
Hepatitis B | Impfung im Alter von 2, 3 und 4 sowie im Alter von 11 bis 14 Monaten. | - |
Masern, Mumps, Röteln (MMR) | Grundimmunisierung beginnend mit der 1. Impfdosis im Alter von 11 bis 14 Monaten und Abschluss mit der 2. Impfdosis vor Ende des 2. Lebensjahres vorzugsweise mit einem MMR- bzw. MMRV-Kombinationsimpfstoff. | - |
Varizellen | Grundimmunisierung beginnend mit der 1. Impfdosis im Alter von 11 bis 14 Monaten und Abschluss mit der 2. Impfdosis vor Ende des 2. Lebensjahres. | - |
Pneumokokken-Infektion | Impfung im Alter von 2, 3 und 4 sowie im Alter von 11 bis 14 Monaten. | - |
Meningokokken-Infektion | im 2. Lebensjahr mit einer Dosis MeningokokkenC-Konjugatimpfstoff. | - |
HPV (Humaes Papillom-Virus; für junge Frauen) | Für Mädchen im Alter von 12 bis 17 Jahren. | - |
Rotaviren | Impfung im Alter von 2 und 3 (sowie ggf. im Alter von 4) Monaten. | - |
Standard- bzw. Auffrischimpfungen für Erwachsene
Impfung gegen | Standard- bzw. Auffrischimpfung |
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Diphtherie | ab dem Alter von 18 Jahren jeweils 10 Jahre nach der letzten Dosis (in der Regel als Tetanus-Diphtherie-Impfung (Td) durchgeführt |
Tetanus | ab dem Alter von 18 Jahren jeweils 10 Jahre nach der letzten Dosis (in der Regel als Tetanus-Diphtherie-Impfung (Td) durchgeführt alle Erwachsenen bei fehlender Grundimmunisierung, wenn die letzte Impfung der Grundimmunisierung oder letzte Auffrischimpfung länger als 10 Jahre zurückliegt. Eine begonne Grundimmunisierung wird vervollständigt, Auffrischimpfung im 10-Jahresintervall |
Masern | einmalige Impfung vorzugsweise mit einem Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff (MMR-Impfstoff) für nach 1970 gebore Personen >= 18 Jahren, die ungeimpft sind, in der Kindheit nur einmal geimpft wurden oder einen unklaren Impfstatus haben |
Pertussis (Keuchhusten) | Erwachsene sollen einmalig die nächste Tetanus-Diphtherieimpfung (Td) als Tetanus-Diphtherie-Pertussis-Impfung (Tdap) erhalten |
Poliomyelitis | alle Erwachsenen bei fehlender Grundimmunisierung oder unvollständiger Grundimmunisierung, alle Erwachsenen ohne einmalig Auffrischung |
Influenza | Standardimpfung für Erwachsene über 60 Jahren |
Pneumokokken | einmalige Impfung für Personen über 60 Jahren |
Indikationsimpfungen
Die Kostenübernahme bei Indikationsimpfungen ist unterschiedlich in den Satzungen der Kassen geregelt. Bei den Indikationsimpfungen handelt es sich um Impfungen für Risikogruppen bei individuell (nicht beruflich) erhöhtem Expositions-, Erkrankungs- oder Komplikationsrisiko sowie auch zum Schutz Dritter. Hierzu zählen:
- FSME
- Haemophilus influenzae Typ b (Hib)
- Hepatitis A (HA)
- Hepatitis B (HB)
- Influenza
- Masern
- Meningokokken
- Mumps
- Pertussis
- Pneumokokken
- Poliomyelitis
- Röteln
- Tollwut
- Varizellen
Autor: Redaktion Meine Gesundheit
Stand: 02.12.2014
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Schutzimpfungen nach § 20d Abs. 1 SGB V in der Fassung vom 21.Juni 2007, zuletzt geändert am 05. Dezember 2013 und am 28. Februar 2014 in Kraft getreten.