Kostenübernahme für Standard- und Schutzimpfungen

Schutzimpfungen können von den Krankenkassen als so genannte Satzungsleistung übernommen werden. Das bedeutet, dass die Leistungen der Kassen bei Schutzimpfungen nicht identisch geregelt sind.

Impfpass Impfstoffe

Schutzimpfungen können von den Krankenkassen als so genannte Satzungsleistung übernommen werden. Das bedeutet, dass die Leistungen der Kassen bei Schutzimpfungen nicht identisch geregelt sind. Auch wenn nicht generell von einer automatischen Kostenübernahme für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen für Säuglinge, Kinder und Jugendliche ausgegangen werden kann, ist dies in der Regel der Fall. Auch eine Reihe von Impfungen im Erwachsenenalter wird von den Kassen übernommen.

Von der Leistungspflicht ausgeschlossen sind Schutzimpfungen, die wegen eines durch einen nicht beruflichen Auslandsaufenthalt erhöhten Gesundheitsrisikos indiziert (sog. Reiseschutzimpfungen) sind, es sei denn es besteht ein besonderes Interesse der öffentlichen Gesundheit daran, die Einschleppung einer übertragbaren Krankheit zu verhindern.

Standardimpfungen für Säuglinge, Kinder und Jugendliche

Hierbei handelt es sich um Impfungen, die von hohem Wert für den Gesundheitsschutz des Einzelnen und der Allgemeinheit sind. Die einzelnen Impfungen sind empfohlenen Impfterminen zugeordnet.

KrankheitenGrundimmunisierungAuffrischimpfung
DiphtherieImpfung im Alter von 2, 3 und 4 sowie im Alter von 11 bis 14 Monaten.im Alter von 5 bis 6 Jahren und 9 bis 17 Jahren
TetanusImpfung im Alter von 2, 3 und 4 sowie im Alter von 11 bis 14 Monaten.im Alter von 5 bis 6 Jahren und 9 bis 17 Jahren
Poliomyelitis (Kinderlähmung)

Impfung im Alter von 2, 3 und 4 sowie im Alter von 11 bis 14 Monaten.

im Alter von 9 bis 17 Jahren
Haemophilus influenzae Typ B (Hib)-InfektionImpfung im Alter von 2, 3 und 4 sowie im Alter von 11 bis 14 Monaten.-
Pertussis (Keuchhusten)Impfung im Alter von 2, 3 und 4 sowie im Alter von 11 bis 14 Monaten.im Alter von 5 bis 6 Jahren und 9 bis 17 Jahren
Hepatitis BImpfung im Alter von 2, 3 und 4 sowie im Alter von 11 bis 14 Monaten.-
Masern, Mumps, Röteln (MMR)Grundimmunisierung beginnend mit der 1. Impfdosis im Alter von 11 bis 14 Monaten und Abschluss mit der 2. Impfdosis vor Ende des 2. Lebensjahres vorzugsweise mit einem MMR- bzw. MMRV-Kombinationsimpfstoff.-
VarizellenGrundimmunisierung beginnend mit der 1. Impfdosis im Alter von 11 bis 14 Monaten und Abschluss mit der 2. Impfdosis vor Ende des 2. Lebensjahres.-
Pneumokokken-InfektionImpfung im Alter von 2, 3 und 4 sowie im Alter von 11 bis 14 Monaten.-
Meningokokken-Infektionim 2. Lebensjahr mit einer Dosis MeningokokkenC-Konjugatimpfstoff.-
HPV (Humaes Papillom-Virus; für junge Frauen)Für Mädchen im Alter von 12 bis 17 Jahren.-
RotavirenImpfung im Alter von 2 und 3 (sowie ggf. im Alter von 4) Monaten.-

 

Standard- bzw. Auffrischimpfungen für Erwachsene

Impfung gegenStandard- bzw. Auffrischimpfung
Diphtherieab dem Alter von 18 Jahren jeweils 10 Jahre nach der letzten Dosis (in der Regel als Tetanus-Diphtherie-Impfung (Td) durchgeführt
Tetanusab dem Alter von 18 Jahren jeweils 10 Jahre nach der letzten Dosis (in der Regel als Tetanus-Diphtherie-Impfung (Td) durchgeführt alle Erwachsenen bei fehlender Grundimmunisierung, wenn die letzte Impfung der Grundimmunisierung oder letzte Auffrischimpfung länger als 10 Jahre zurückliegt. Eine begonne Grundimmunisierung wird vervollständigt, Auffrischimpfung im 10-Jahresintervall
Masern

einmalige Impfung vorzugsweise mit einem Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff  (MMR-Impfstoff) für nach 1970 gebore Personen >= 18 Jahren, die ungeimpft sind, in der Kindheit nur einmal geimpft wurden oder einen unklaren Impfstatus haben

Pertussis (Keuchhusten)Erwachsene sollen einmalig die nächste Tetanus-Diphtherieimpfung (Td)  als Tetanus-Diphtherie-Pertussis-Impfung (Tdap) erhalten
Poliomyelitisalle Erwachsenen bei fehlender Grundimmunisierung oder unvollständiger Grundimmunisierung, alle Erwachsenen ohne einmalig Auffrischung
InfluenzaStandardimpfung für Erwachsene über 60 Jahren
Pneumokokkeneinmalige Impfung für Personen über 60 Jahren

 

Indikationsimpfungen

Die Kostenübernahme bei  Indikationsimpfungen ist unterschiedlich in den Satzungen der Kassen geregelt.  Bei den Indikationsimpfungen handelt es sich um Impfungen für Risikogruppen bei  individuell (nicht beruflich) erhöhtem Expositions-, Erkrankungs- oder Komplikationsrisiko sowie auch zum Schutz Dritter. Hierzu zählen:

  • FSME
  • Haemophilus influenzae Typ b (Hib)
  • Hepatitis A (HA)
  • Hepatitis B (HB)
  • Influenza
  • Masern
  • Meningokokken
  • Mumps
  • Pertussis
  • Pneumokokken
  • Poliomyelitis
  • Röteln
  • Tollwut
  • Varizellen

Autor: Redaktion Meine Gesundheit

Stand: 02.12.2014

Quelle:

Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Schutzimpfungen nach § 20d Abs. 1 SGB V in der Fassung vom 21.Juni 2007, zuletzt geändert am 05. Dezember 2013 und am 28. Februar 2014 in Kraft getreten.

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