Tipps gegen Hitze am Arbeitsplatz und in der Wohnung
Wenn draußen die Temperaturen steigen, wird es über kurz oder lang auch drinnen sehr warm. Und längst nicht jedes Gebäude verfügt über eine Klimaanlage. Die folgenden Tipps gegen Hitze am Arbeitsplatz und in der Wohnung helfen, überwärmte Räume zu kühlen. Außerdem lesen Sie, wie Sie selbst für Frische sorgen – und was Arbeitgeber bei Hitze leisten müssen.
Wenn draußen die Temperaturen steigen, wird es über kurz oder lang auch drinnen sehr warm. Und längst nicht jedes Gebäude verfügt über eine Klimaanlage. Die folgenden Tipps gegen Hitze am Arbeitsplatz und in der Wohnung helfen, überwärmte Räume zu kühlen. Außerdem lesen Sie, wie Sie selbst für Frische sorgen – und was Arbeitgeber bei Hitze leisten müssen.
Das hilft gegen Hitze in Räumen
Ob Wohnung oder Büro – natürlich sind dem Schutz vor Hitze bei hohen Außentemperaturen häufig bauliche Grenzen gesetzt. Aber auch ohne Rollladen oder Klimaanlage können Sie die Raumtemperatur deutlich senken – und trotz Hitze arbeiten, entspannen oder schlafen.
Früh am Morgen lüften
In den frühen Morgenstunden sinken die Temperaturen am stärksten. Von daher tun Sie gut daran, wenn Sie am Arbeitsplatz oder in der Wohnung am frühen Morgen kräftig lüften. Am besten sorgen Sie für Durchzug. Wenn Sie die Fenster oder Türen für eine Stunde oder länger offen halten, haben auch aufgewärmte Wände Gelegenheit, etwas Wärme an die frische Luft abzugeben.
Sonneneinstrahlung vermeiden
Nach dem Lüften sollten Sie die Räume so gut wie möglich vor der Sonneneinstrahlung schützen. Am besten dazu geeignet sind außen montierte Rollladen oder Jalousien. Denken Sie bitte daran: Auch bei geschlossenen Jalousien oder Rollläden sollten die Fenster oder Türen geschlossen bleiben. Ansonsten zieht nämlich die warme Luft in die Wohnung oder an den Arbeitsplatz und die frische Morgenluft ist schnell wieder warm. Innenliegende Rollos sollten mit einer Licht und Wärme reflektierenden Beschichtung ausgestattet sein. Fehlt diese, bleibt der Kühlungseffekt gering ausgeprägt.
Tipps für Wohnungen und Arbeitsräume ohne Sonnenschutzeinrichtungen
Wenn es keine Sonnenschutzeinrichtungen an Ihrer Wohnung oder Ihrem Arbeitsplatz gibt, helfen die folgenden Tipps.
Feuchte Tücher sorgen für Verdunstungskühle
Hängen Sie feuchte Tücher in die Fenster oder Türen. Beim Trocknen entzieht die Feuchte der umgebenden Luft Energie und kühlt sie so ab. Dieser Trick verstärkt übrigens auch den Effekt des morgendlichen Lüftens, wenn etwa die Morgentemperaturen nicht tief genug sein sollten, um für Erfrischung zu sorgen.
Wärmequellen ausschalten
Ob Telefon-Router, Drucker, Herd oder Kaffeemaschine – viele Haushaltsgeräte und viele Arbeitsmittel strahlen Wärme ab. Schalten Sie die Geräte ab, die Sie nicht brauchen. Wenn Sie den Drucker brauchen, schalten Sie ihn einfach wieder ein.
Ventilatoren spenden eine Brise
Mit einem Ventilator am Arbeitsplatz sorgen Sie den ganzen Tag für eine leicht dosierbare frische Brise. Aber Vorsicht: Der Ventilator sollte nicht zu heftig rotieren. Ansonsten drohen Verspannungen, Augenreizungen oder Kopfschmerzen. Ein weiterer Nachteil von Ventilatoren: Sie wirbeln Staub auf. Dadurch verteilen sich Allergene. Das ist vor allem für Hausstaub- und Pollenallergiker mitunter belastend. Ventilatorenblätter und -gitter sollten grundsätzlich regelmäßig feucht gereinigt werden.
Kein Recht auf Hitzefrei am Arbeitsplatz: Die Pflichten des Arbeitgebers
Gibt es hitzefrei für Beschäftige? Anders als für Schüler gibt es für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kein ausdrückliches Hitzefrei. Allerdings regelt eine ganze Reihe von Gesetzen und Verordnungen die Pflichten des Arbeitgebers bei Hitze.
Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (§ 618 Abs. 1) müssen Arbeitgeber grundsätzlich die Gesundheit der Beschäftigen schützen. Konkreter wird die Arbeitsstättenrichtlinie (ASR A3.5).
- Bis zu einer Temperatur von 26 Grad müssen Arbeitgeber nichts unternehmen, um die Raumtemperatur zu senken.
- Zwischen 26 und 30 soll der Arbeitgeber laut ASR Maßnahmen ergreifen, beispielsweise morgendliches Lüften, Sonnenschutz oder das Abstellen von Wärmequellen. Verpflichtend ist das aber nicht.
- Erst über 30 Grad besteht eine Verpflichtung, gegen die Hitze am Arbeitsplatz tätig zu werden.
- Erst bei Temperaturen über 35 Grad sind normale Büro- oder Geschäftsräume laut ASR nicht mehr als Arbeitsräume geeignet. In diesen Fällen können Beschäftigte unter Umständen den Arbeitsplatz verlassen oder Arbeitgeber Hitzefrei geben.
Tipps gegen Hitze: So tun Sie Ihrem Körper Gutes
Zu große Hitze schlägt auf Leistungsbereitschaft und Konzentration. Auch ohne Klimaanlage können Sie am Arbeitsplatz mit einfachen Maßnahmen dafür sorgen, dass der Tag nicht ganz so anstrengend wird.
Kühlung mit kaltem Wasser
Altbewährt und allergikerfreundlich ist kaltes Wasser. Wenn es an Ihrem Arbeitsplatz möglich ist, tauchen Sie die Füße gelegentlich in eine Wanne mit kühlem Wasser unter dem Schreibtisch. Kalte Armgüsse und der Schlag kaltes Wasser ins Gesicht sind eine erfrischende Abkühlung für alle, die am Schreibtisch nicht die Schuhe ausziehen können.
Ausreichend trinken, aber nichts Kaltes
Sie schwitzen das soeben Getrunkene gleich wieder aus? In vielen Fällen liegt das daran, dass zu heiß oder zu kalt getrunken wird. Am besten kühlen Getränke, wenn Sie mit Zimmertemperatur getrunken werden, denn heiße Getränke strahlen die Wärme verständlicherweise in den Körper ab und fördern so die Überwärmung.
Kalte Getränke regen den Kreislauf an, weil der Körper Energie bereitstellen muss, um die Getränke aufzuwärmen und die innere Körpertemperatur aufrecht zu erhalten. Gut geeignet sind beispielsweise Wasser, Fruchtsaftschorlen oder Kräutertees, vor allem kühlend wirkende Tees aus Pfefferminze und Zitronenmelisse sowie Rooibostee.
- Auf anregende Getränke mit Koffein (auch schwarzer Tee enthält Koffein) sollten Sie bei Hitze besser verzichten, weil Koffein bekanntermaßen den Kreislauf anregt. Dass Kaffee den Körper austrocknet, ist ein Märchen, das sich hartnäckig hält, aber nicht wahr ist. Kaffee ist bei Hitze lediglich wegen des anregenden Effekts nicht zu empfehlen.
- Einen anregenden Effekt haben auch Energydrinks. Sie fallen daher als Durstlöscher ebenfalls aus.
- Milch und Smoothies sind nicht geeignet, weil sie im Verhältnis zum Wasseranteil einen zu hohen Kaloriengehalt haben. Sie sind in diesem Zusammenhang eher als kleine Mahlzeiten denn als Getränke zu bewerten.
- Auch Alkohol sollten Sie besser meiden, wenn Sie sich bei Hitze erfrischen wollen. Denn Alkohol entzieht dem Körper eben jenes Wasser, das zur Kühlung so dringend benötigt wird.
Der Wärme ausweichen
Sind Wohnung oder Arbeitsplatz zu warm, bleibt das Ausweichen. Das lässt sich mit ein bisschen Planung häufig vereinfachen. Legen Sie körperlich anstrengende Arbeiten oder Arbeiten im Freien nach Möglichkeit in die frühen Morgenstunden. Machen Sie öfter Pausen als sonst und verbringen Sie die Pausen mit einem Getränk im Schatten. Nutzen Sie die Pausen ggf. auch für eine kühle Armdusche. Nutzen Sie flexible Arbeitszeitregelungen, um früher mit der Arbeit zu beginnen. Oder können Sie Überstunden abbummeln, dann ist eine Hitzeperiode genau der richtige Zeitraum dafür.
Bei Sonnenstich und Hitzschlag richtig reagieren
Ob am Arbeitsplatz, in der Wohnung oder draußen: Hitze und Sonneneinstrahlung können ernsthafte gesundheitliche Beschwerden verursachen. Der Sonnenstich durch übermäßige Sonneneinstrahlung auf den Kopf oder der Hitzekollaps durch Überwärmung des Körpers können bis zur Bewusstlosigkeit führen. Bei schweren Verläufen besteht sogar Lebensgefahr.
Bei Kopfschmerzen, Schwindel oder Übelkeit im Zusammenhang mit Sonneneinstrahlung oder großer Hitze sollten Sie daher immer auch Sonnenstich oder Hitzschlag in Betracht ziehen. Bei entsprechenden Anzeichen reagieren Sie richtig, wenn Sie umgehend einen kühlen Raum aufsuchen und etwa die Stirn mit einem feuchten Tuch kühlen. Bei stark ausgeprägten Beschwerden sollten Sie einen Arzt aufsuchen. Bewusstlose Menschen sollten grundsätzlich von einem Notarzt versorgt werden. Das gilt auch für Kinder mit Sonnenstich oder Hitzekollaps.
Autor: Charly Kahle
Stand: 26.06.2019