Wem gehören eigentlich die Röntgenbilder?

Es ist ein Streit, der immer wieder Patienten und ärzte auseinander bringt: "Wer verfügt eigentlich über die Röntgenbilder, die von mir gemacht worden sind? Ich, der Arzt, die Krankenkasse?". In den vergangenen Wochen haben mehrere Beratungsstellen bundesweit immer wieder Auskunft zu dieser Frage geben müssen - dabei ist die Antwort ganz einfach.

Typisch ist folgende Ausgangssituation: Wegen ihrer Rückenschmerzen geht Frau A. zu einer Orthopädin. Diese fertigt für die Diagnose Röntgenaufnahmen von ihrer Wirbelsäule an. Da sich trotz anschließender Behandlung ihr Zustand nicht verbessert, will Frau A. zur Weiterbehandlung zu einem anderen Arzt wechseln und bittet um die Aushändigung der gemachten Röntgenbilder. Dies lehnt die Orthopädin ab. Als Begründung führt sie an, die Aufnahmen seien ihr Eigentum und sie sei zudem verpflichtet, sie aufzubewahren. Frau A. kommt in die Beratungsstelle und fragt, ob die Weigerung rechtens sei.

Unsere Antwort an Frau A. lautet: Die ärztin muss ihr tatsächlich die Bilder aushändigen - allerdings bleiben die Aufnahmen Eigentum der Medizinerin. Der Trick dabei: nur "vorübergehend" kommen die Bilder in andere Hände. Was verwirrend klingt, hat also im Ergebnis immer die gleiche Konsequen