Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk









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Ziel der Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk ist es, Mütter in ihrer Gesundheit zu stärken. Unter dem Dach der Stiftung werden frauenspezifische und ganzheitliche Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Mütter mit Kindern angeboten, die medizinische und psychosoziale Therapien sowie Gesundheitsförderung umfassen. Im Müttergenesungswerk haben sich fünf Trägergruppen zusammengeschlossen, um gemeinsam die Gesundheit von Müttern zu fördern:

  • Arbeiterwohlfahrt
  • Der Paritätische Wohlfahrtsverband
  • Deutsches Rotes Kreuz
  • Evangelischer Fachverband für Frauengesundheit e.V.
  • Katholische Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung e.V.

Sie sind Träger der vom Müttergenesungswerk anerkannten 7 Mütter- und 77 Mutter-Kind-Einrichtungen sowie von ca. 1400 Beratungs- und Vermittlungsstellen. Im Jahr 2009 konnten ca. 43.000 Frauen mit 64.000 Kindern an einer Maßnahme des Müttergenesungswerkes teilnehmen.

 

Indikationen für eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme des MGW

Viele Mütter sind von einem Erschöpfungs-Syndrom betroffen, das in Zusammenhang mit Familienarbeit und geschlechtstypischen Mehrfachbelastungen, Anforderungen sowie überhöhten und oft widersprüchlichen Erwartungen zu sehen ist. Oft reagieren Frauen auf diese permanente Überforderung mit gesundheitsschädigenden Bewältigungsstrategien und der Entwicklung körperlicher, psychischer und psychosomatischer Symptome – vor allem, wenn in Überlastungssituationen noch weitere Probleme, wie z.B. Partnerschaftskonflikte, finanzielle Sorgen, Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Behinderung eines Familienmitgliedes auftreten.

Diese Erschöpfungszustände gehen einher mit einer Vielzahl psychosomatischer Störungen, somatoformer Beschwerden und funktioneller Erkrankungen. Die Symptome reichen von physischen Beschwerden wie Kopfschmerzen, Schlafstörungen oder Schweißausbrüchen bis hin zu diffusen Beeinträchtigungen wie ständige Müdigkeit oder Niedergeschlagenheit, Lustlosigkeit, Stimmungsschwankungen oder Angstgefühlen. Oft kommen dazu funktionelle Erkrankungen wie Wirbelsäulen- oder Bandscheibenprobleme oder Herz-/ Kreislaufbeschwerden.

Indikationen für Mütter die an einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme in Einrichtungen des Deutschen Müttergenesungswerkes teilnehmen umfassen u. a.:

  • Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten
  • Psychische und Verhaltensstörungen
  • Krankheiten des Nervensystems
  • Krankheiten des Kreislaufsystems
  • Krankheiten des Atmungssystems
  • Krankheiten des Verdauungssystems
  • Krankheiten der Haut und der Unterhaut
  • Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes
  • Krankheiten des Urogenitalsystems
  • Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien

 

Indikationen für Kinder zur Vorsorge oder Rehabilitation in der Mutter-Kind-Maßnahme sind u. a.:

  • Krankheiten des Atmungssystems
  • Krankheiten der Haut und der Unterhaut
  • Psychische und Verhaltensstörungen
  • Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten
  • Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien

Außerdem gibt es in mehreren Einrichtungen Angebote, die besondere Lebenssituationen von Frauen berücksichtigen, zum Beispiel Angebote für Mütter mit behinderten Kindern, für Mütter mit pflegebedürftigen Angehörigen, für Mütter mit suchtkranken Familienangehörigen, für allein erziehende Mütter oder zur Trauerverarbeitung.

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Das Behandlungskonzept

Die Maßnahmen des Müttergenesungswerkes basieren auf einem ganzheitlichen und frauenspezifischen Ansatz. Dabei liegt der Fokus weniger auf einzelnen Symptomen und Leiden als vielmehr auf den Symptomkonstellationen und deren vielschichtigen Ursachen. Körperliche, psychische und soziale Aspekte von Krankheiten und Beschwerden werden integriert behandelt, die gesamte Lebenssituation der Frau ist Ausgangspunkt aller medizinischen und therapeutischen Maßnahmen. Die Frauen sollen durch die Therapien in die Lage versetzt werden, Zusammenhänge zwischen ihren belastenden Lebensumständen und ihren Erkrankungen zu erkennen. Ziel ist es, sie bei der Entwicklung eines positiven Gesundheitsbewusstseins und adäquater Bewältigungsmechanismen zu unterstützen.

Um dieses Ziel zu erreichen, arbeiten in den Einrichtungen des Müttergenesungswerkes interdisziplinäre Teams eng zusammen: ÄrztInnen, PsychologInnen, PhysiotherapeutInnen, SozialpädagogInnen und DiätassistentInnen unterstützen die Frauen bei der Bewältigung ihrer Krankheiten und Lebenssituationen.

Die medizinische Vorsorge und Rehabilitation richtet sich sowohl an Mütter alleine als auch an Mütter gemeinsam mit ihren Kindern. In Müttermaßnahmen haben Frauen die Chance, sich fernab vom „Arbeitsplatz Familie" einmal nur auf sich und ihre Bedürfnisse zu konzentrieren, nur für sich alleine verantwortlich zu sein. In Mutter-Kind-Maßnahmen werden zusätzlich die Erkrankungen der Kinder vorbeugend oder rehabilitativ behandelt, was angesichts zunehmender Erkrankungen von Kindern immer wichtiger wird. Gründe für Mutter-Kind-Maßnahmen liegen aber auch dann vor, wenn eine Trennung von Mutter und Kind nicht zumutbar ist oder es keine andere Unterbringungsmöglichkeit für das Kind gibt. Die Kinder werden bedarfsgerecht medizinisch versorgt und pädagogisch betreut. Die zusätzlichen Mutter-Kind-Interaktionsangebote haben einen hohen Stellenwert für die gesunde Entwicklung des Kindes und das Wohlbefinden der Mutter. Gleichzeitig eröffnen sie die Möglichkeit die Mutter-Kind-Beziehung neu zu erleben.

 

Therapieeffekte

Der gesundheitliche Erfolg der Maßnahmen des Müttergenesungswerkes ist wissenschaftlich erwiesen. Der Forschungsverbund Prävention und Rehabilitation für Mütter und Kinder der Medizinischen Hochschule Hannover hat dazu Untersuchungen durchgeführt und Veröffentlichungen vorgelegt.

Die Ergebnisse zeigen, dass sich die ausgeprägten Eingangsbelastungen deutlich reduzieren und eine Übertragung in den Alltag gelungen ist, z. B. Verminderung von Erschöpfung, Stärkung der Erziehungskompetenz, insgesamt eine signifikante Verbesserung des Gesundheitszustande s. Darüber hinaus werden nach Ende der Maßnahme weniger Medikamente genommen, es fallen weniger Krankheitstage und Arztbesuche an und es werden weniger ambulante Maßnahmen in Anspruch genommen. Auch der allgemeine Gesundheitszustand der Kinder hat sich am Ende der Maßnahmen signifikant verbessert. Untersuchungen ein halbes bzw. ein Jahr nach der Maßnahme belegen, dass diese Ergebnisse bei Müttern und Kindern auch noch mittel- und langfristig nachweisbar sind.

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Das Konzept zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung

Mit einem eigenen Konzept zur internen Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung haben sich die Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen innerhalb des Müttergenesungswerkes seit Jahren zu einem umfassenden Qualitätsmanagement verpflichtet. Mit der Gesundheitsreform 2002 sind alle Einrichtungen, die Leistungen nach §§ 24 und 41 SGB V anbieten, gesetzlich verpflichtet, Qualitätssicherungsmaßnahmen durchzuführen. Zusätzlich hat das MGW Anfang 2009 seine Qualitätskriterien weiterentwickelt. Diese unterstreichen das MGW-spezifische Profil: ganzheitlich, frauenspezifisch und vernetzt für Mütter.

 

Die Beratungsstellen

Bundesweit stehen ca. 1400 Beratungs- und Vermittlungsstellen als Anlaufpunkte zu Fragen rund um eine Mütter- oder Mutter-Kind-Maßnahme zur Verfügung. Die Beratung reicht von praktischen Fragen (Versorgung der Kinder, Beantragung, Finanzierung) bis hin zur Abklärung von Erwartungen und Zielen. Nach der Maßnahme unterstützen die BeraterInnen die Frauen dabei, neue Erkenntnisse und Verhaltensmuster in den Alltag zu integrieren und somit langfristig anwendbar zu machen.

Eine der wesentlichen Grundlagen für einen nachhaltigen Erfolg ist eine gute Vorbereitung auf die Maßnahme und die begleitende Nacharbeit am Wohnort. Diese Therapeutische Kette ist einmalig und kennzeichnend für das Müttergenesungswerk.

 

Rechtliche Grundlagen / Anspruchsvoraussetzungen

Seit dem 1. April 2007 sind stationäre Mütter-/Mutter-Kind-Maßnahmen in Vorsorge und Rehabilitation Pflichtleistung der GKV geworden. Grundsätzlich haben alle Frauen in Familienverantwortung Anspruch auf eine medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme nach §§ 24 und 41 SGB V, wenn diese medizinisch indiziert ist und die Ärztin oder der Arzt die Notwendigkeit dieser Maßnahme attestiert hat.

Ambulante Maßnahmen haben keinen Vorrang vor stationären Mütter- bzw. Mutter-Kind-Maßnahmen, d.h. Krankenkassen müssen medizinisch notwendige Kurmaßnahmen bewilligen. Die Maßnahmen gliedern sich in die zwei Bereiche Vorsorge und Rehabilitation. Für die beiden Bereiche müssen folgende medizinische Voraussetzungen erfüllt sein:  

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Vorsorge

Leistungen zur medizinischen Vorsorge sind indiziert, wenn beeinflussbare Risikofaktoren oder Gesundheitsstörungen vorliegen, die voraussichtlich in absehbarer Zeit zu einer Krankheit führen werden und/oder die gesundheitliche Entwicklung eines Kindes gefährdet ist. Eine Vorsorgebedürftigkeit besteht ebenfalls, wenn bei manifester (chronischer) Krankheit drohende Beeinträchtigungen verhindert werden sollen oder das Auftreten von Rezidivien beziehungsweise Exazerbationen (d.h. Rückfällen und Verschlimmerungen) vermieden beziehungsweise   deren Schweregrad oder dem Fortschreiten der Krankheit entgegengewirkt werden soll und zudem ein komplexer mehrdimensionaler und interdisziplinärer Behandlungsansatz erforderlich ist.

 

Rehabilitation

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sind indiziert, wenn aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Schädigung voraussichtlich nicht nur vorübergehende alltagsrelevante Beeinträchtigungen der Aktivitäten vorliegen, durch die in absehbarer Zeit Beeinträchtigungen der Teilhabe drohen oder diese bereits bestehen und zudem ein komplexer mehrdimensionaler und interdisziplinärer Behandlungsansatz erforderlich ist.

Bei der Beurteilung sind die umwelt- und personenbezogenen Kontextfaktoren zu berücksichtigen. Die Aufenthaltsdauer beträgt in der Regel drei Wochen, in medizinisch notwendigen Fällen kann sie auch verlängert werden. Der Wiederholungszeitraum zwischen zwei Maßnahmen umfasst vier Jahre. Auch hier sind medizinisch begründete Ausnahmen möglich.

 

Weitere Informationen

Ärzte finden unter www.muettergenesungswerk.de die Übersicht aller vom MGW anerkannten Mütter- oder Mutter-Kind-Einrichtungen mit ihrem gesamten Leistungsspektrum, die Adressen aller Beratungs- und Vermittlungsstellen des MGW sowie Hintergrundinformationen über die Indikationsstellung bei Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Mütter mit Kindern und deren Beantragung, über die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen und über das Qualitätskonzept des Müttergenesungswerkes. Alle erforderlichen ärztlichen Atteste stehen als Download zur Verfügung.

Informationsmaterial kann bei der Geschäftsstelle des Müttergenesungswerkes bestellt werden.

Elly-Heuss-Knapp-Stiftung

Deutsches Müttergenesungswerk
Bergstr. 63
10115 Berlin
Kurtelefon: 030 / 33 00 29 -29
Tel. 030 / 33 00 29 -0
Fax 030 / 33 00 29 20
info@muettergenesungswerk.de
www.muettergenesungswerk.de

 

Quelle: www.rehakliniken.de

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