Kostenübernahme für Impfungen
Schutzimpfungen können von den Krankenkassen als so genannte Satzungsleistung übernommen werden. Das bedeutet, dass die Leistungen der Kassen bei Schutzimpfungen nicht identisch geregelt sind. Auch wenn nicht generell von einer automatischen Kostenübernahme für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen für Säuglinge, Kinder und Jugendliche ausgegangen werden kann, ist dies in der Regel der Fall. Auch eine Reihe von Impfungen im Erwachsenenalter wird von den Kassen übernommen. Nicht bezahlt werden Reiseimpfungen.
Regelimpfungen für Säuglinge, Kinder und Jugendliche
Folgende Impfungen sollte jedes Kind nach den Impfempfehlungen der STIKO erhalten:
- Hepatitis B
- Diphtherie
- Tetanus
- Poliomyelitis ((Kinderlähmung) Regelimpfung auch bei nicht grundimmunisierten Erwachsenen)
- Haemophilus influenzae Typ B (Hib.)-Infektion
- Pertussis (Keuchhusten)
- Masern
- Mumps
- Röteln
- Varizellen
- Säuglinge (Pneumokokken) bzw. Kleinkinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr (Meningokokken)
Neu ab 27. März 2006: Humane Papillomviren HPV - empfohlen für Mädchen von 12-17Jahren
Auffrischimpfungen (unterschiedlich in den Satzungen der Kassen geregelt)
Impfungen, die bei Erwachsenen aufgefrischt bzw. bei fehlender Grundimpfung nachgeholt werden sollen:
- Diphtherie (alle 10 Jahre empfohlen)
- Tetanus
Indikationsimpfungen (unterschiedlich in den Satzungen der Kassen geregelt)
Impfungen bei erhöhter Gefährdung von Personen und bei Angehörigen bestimmter Alters- oder Risikogruppen:
- Influenza (Standardimpfung für Personen ab 60 Jahre)
- Pneumokokken-Infektion (Standardimpfung für Personen ab 60 Jahre)
- Frühsommermeningo-Enzephalitis (FSME)
- Haemophilus influenza Typ B (Hib.)-Infektion
- Hepatitis A und B
- Tollwut
- Meningokokken-Infektion
- Poliomyelitis (Kinderlähmung)
- Varizellen
- Röteln
- Pertussis (Keuchhusten)
Weitergehende Informationen: Gesundheitsberichterstattung des Bundes, Heft 1 - STIKO-Empfehlungen - www.rki.de
Quelle: www.bmgs.bund.de
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