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Häufigste Ursachen, was Sie tun können, wann Sie zum Arzt müssen, Vorbeugung.
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GEBÄRMUTTERHALSKREBS (ZERVIXKARZINOM)




Gebärmutterhalskrebs ist in der Altersgruppe zwischen 15 und 44 Jahren ist nach Brustkrebs die bei Frauen am zweithäufigste Krebsart. Jedes Jahr fordert diese Krankheit weltweit ca. 275.000 Opfer. Alleine in Deutschland erkranken jährlich über 6.000 Frauen an Gebärmutterhalskrebs, mehr als 2.000 sterben daran. Im Gegensatz zu vielen anderen Krebsformen wird Gebärmutterhalskrebs durch Viren verursacht. Auslöser sind humane Papillomviren (HPV). Davon gibt es über 100 verschiedene Virustypen, die neben Tumore auch Warzen (Feigwarzen (Genitalwarzen) und Dornwarzen) auslösen können. Die größte Bedeutung für die Erkrankung an Gebärmutterhalskrebs haben die Typen 16 und 18, da sie zu etwa 75 % Auslöser des Zervixkarzinoms sind.

 

Die Infizierung mit HPV ist auch ohne Geschlechtsverkehr möglich und kann durch jegliche Art sexueller Aktivität erfolgen, bei der es zu Kontakt im Genitalbereich mit einer bereits infizierten Person kommt. Kondome bieten deshalb nur bedingt Schutz gegen eine Infektion. Da humane Papillomviren weit verbreitet und leicht übertragbar sind, erfolgt die Ansteckung oftmals schon bei den ersten Sexualkontakten. Seltener, aber möglich, wird der Virus durch Schmierinfektion bei der Genitalhygiene oder bei der Geburt von der Mutter auf das Baby übertragen.

 

Ca. 70% aller sexuell aktiven Frauen und Männer werden in ihrem Leben mit dem HPV infiziert. Davon heilen allerdings 70-80% die Infektion ohne Symptome aus. Viele der Betroffenen wissen gar nicht, dass sie infiziert waren, konnten allerdings während der Infektionszeit Überträger sein. 

Bei 10% aller Frauen zeigt sich im Laufe ihres Lebens als Folge einer vorübergehenden HPV-Infektion ein abnormaler Gebärmutterhalsabstrich (Krebsvorsorgeuntersuchung), der Hinweis auf einen sich entwickelnden Krebs ist.  

 

 

Häufige Ursachen

  • Früher Sexualkontakt
  • Wechselnde Sexualpartner
  • Mangelnde Hygiene
  • Rauchen

 

Was Sie tun können

  • Kondome nutzen (gewähren allerdings keinen 100% Schutz)
  • Regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen
  • Prophylaktische Impfung

 

Wann Sie zum Arzt müssen

  • Wenn Schmerzen während des Geschlechtverkehrs auftreten
  • Bei Schmerzen im Beckenbereich
  • Bei ungewöhnlichem, unter Umständen auch blutendem Ausfluss der nicht dem Periodenzyklus zuzuordnen ist

Was Ihr Arzt tun kann

  • Gynäkologische Untersuchung vornehmen
  • Zellabstrich vom Gebärmutterhals nehmen (Pap-Test)
  • Therapie festlegen

 

 

Vorbeugung

Seit Oktober 2006 ist nach 12jähriger Forschung auch für Deutschland ein Impfstoff gegen humane Papillomaviren zugelassen. Diese Impfung bietet einen hundertprozentigen Schutz vor Infektionen mit HPV Typ 16 und Typ 18, die Auslöser für drei Viertel aller Fälle von Gebärmutterhalskrebs sind.

 

Die Impfung richtet sich vorzugsweise an junge Mädchen und sollte vor dem ersten Geschlechtsverkehr durchgeführt werden. Die Impfung erfolgt in drei Schritten. Die Impfdosen sollen gemäß dem Schema 0, 2, 6 Monate verabreicht werden. Sollte ein hiervon abweichendes Impfschema erforderlich sein, ist die zweite Dosis frühestens einen Monat nach der ersten und die dritte frühestens drei Monate nach der zweiten Dosis zu verabreichen. Alle drei Dosen sind innerhalb von 12 Monaten zu verabreichen. Die genaue Dauer der Immunität nach Verabreichung aller Dosen ist bislang noch nicht bekannt. Der Impfschutz wird zunächst für 5 Jahre garantiert. Nach aktuellem Wissensstand wird allerdings angenommen, dass eine Auffrischung der Imfpung für weitere Jahre nicht notwendig sein wird. Über die Wirksamkeit der Impfung von Jungen und Männern liegen derzeit noch keine konkreten Daten vor.

 

Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) gab am 27. März 2007 eine Empfehlung für die generelle Imfpung bei jungen Mädchen im Alter von 12 bis 17 Jahren heraus. Ansprechpartner für die Impfung bei jungen Mädchen - je nach Alter - ist der Kinderarzt (Pädiater) oder der Frauenarzt (Gynäkologe). Zu der Regelung der Kostenübernahme kann zur Zeit leider keine allgemeingültige Regelung beschrieben werden. Viele Krankenkassen zahlen bereits die Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs. Interessierte sollten wegen der Kostenübernahme ihre Krankenkasse kontaktieren.

 

Ebenso können Frauen außerhalb dieser Altersgruppe von der prophylaktischen Impfung profitieren. Die Beurteilung von Nutzen und Risiko liegt in der Verantwortung des betreuenden Arztes.

 

Eine vorgenomme HPV-Impfung ersetzt nicht die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen.

 

 Autor:

Petra Goldbach





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